Es werden alle Erwerbstätigen nach den gleichen Regeln mit Versicherungsbeiträgen belastet und mit auskömmlichen Renten versorgt.
Das gemeinsame, lebensstandardsichernde Rentenniveau für alle wäre mit 67,5% brutto garantiert. Es wird eine Besitzstandsgarantie für bereits erworbene Ansprüche gewährt.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben. Es erfolgt ab einem bestimmten Rentenbetrag eine degressive Erhöhung.
Zur Orientierung und zum besseren Verständnis:
Deutschland ist eines der ganz wenigen Länder, in denen es noch ausgeprägte Sonderwege bei der Altersversorgung gibt.
In Österreich, mit einer ähnlichen Struktur wie Deutschland, ist 2004 mit der „Pensionsharmonisierung“ der Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung beschritten worden, der weitgehend abgeschlossen ist.
In der Schweiz werden die Rentenversicherungsbeiträge auf alle Erwerbseinkommen (teilweise auch auf Vermögen) erhoben. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es hier, anders als in Österreich, nicht.
In Deutschland stellt sich die Situation in groben Zahlen ausgedrückt so dar:
- Es gibt 38 Millionen Erwerbstätige, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) leisten. 21 Millionen RentnerInnen beziehen aus der gRV Renten in Höhe von insgesamt 280 Mrd. €.
- Es gibt 1,7 Millionen Beamte, die keine Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge leisten. 1,3 Millionen PensionärInnen beziehen aus Steuergeldern Pensionen in Höhe von 67 Mrd. €.
- Es gibt über 4 Millionen Selbständige,
- davon sind 1,4 Millionen obligatorisch berufsständisch versichert (hier teilweise auch nicht Selbständige wie Anwälte, Architekten,…). Aus diesen Versicherungen beziehen 0,25 Millionen Renten in Höhe von 6 Mrd. €,
- es verbleiben 2,6 Millionen Selbständige, vor allem Solo-Selbständige, die sich privat versichern müssten (ist nicht obligatorisch).
- Es gibt einige tausend berufsmäßige Politiker. Die erhalten im Ruhestand aus Steuermitteln nach unterschiedlichen Systemen unterschiedlich hohe Pensionen. Kosten: einige hundert Millionen €.
Diese Erwerbstätigengruppen in einem System zusammenzuführen kann nur gelingen, wenn allen ein Versorgungsniveau garantiert wird, das zu einer vernünftigen Lebensstandardsicherung im Alter führt.
Grundsätzlich sollte die Erwerbstätigenversicherung durch paritätisch erbrachte Beiträge finanziert werden. Abweichend zu betrachten wären in Deutschland Sonderfälle, wo z.B. eine paritätische Finanzierung nicht funktioniert (Selbständige; Landwirte).