Erwerbsminderungsrenten: Frau Merkel handeln Sie…

Der Aufruf zur Streichung von Abschlägen bei den Erwerbsminderungsrenten verdient kräftige Unterstützung:

merkel_direktzuhttp://direktzu.de/kanzlerin/messages/erwerbsminderungsrente-die-ewige-benachtelligung-durch-die-sozialpolitik-69197

Erwerbsminderungsrentner sind besonders krass von der zunehmenden sozialen Kälte betroffen.

Von 1,7 Millionen Menschen, die von dieser Rente leben müssen, beziehen mittlerweile über 500.000 Leistungen zur Grundsicherung! Das ist nahezu jede/jeder Dritte!

Und diese Entwicklung verschärft sich rasant weiter:

Beträgt die durchschnittliche Rente wegen Erwerbsminderung noch   719 €, ist der durchschnittliche Zahlbetrag für neu hinzukommende Erwerbsgeminderte 628 €.

Das sind mittlerweile 13 % weniger als die Durchschnittswerte aller Bezieher von Erwerbsminderungsrenten und deutlich unter der Grundsicherungsschwelle von 740€.

Daran wird auch ersichtlich, dass die Streichung der Abschläge nur ein erster Schritt sein kann. Grundsätzlich sind die „Reformen“ aus 2001 zu dieser Rentenart wieder rückgängig zu machen! Siehe auch:

http://www.seniorenaufstand.de/abschaffung-der-berunfsunhaehigkeitsrente-war-verfassungsbruch/

In unserer Rubrik “Themen”: “Einführung der Erwerbsminderungsrenten war Enteignung”

21 Kommentare

  1. Ich bin seit 2013 September Erwerbsminderungsrentnerin.
    3 Monate später gab es die erste Verbesserung . Auf meine Nachfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
    erklärte man mir ich sei eine Alt Rentnerin!
    Ich bin der Meinung das ich auf keinen Fall eine Bittstellerin bin,
    ich habe immerhin 41 Berufsjahre bis dahin hinter mich gebracht, und jede Menge Geld auf mein Rentenkonto eingezahlt. Durch den Abschlag von 10,8 Prozent habe ich einen Betrag von mehr als 150,- Euro weniger im Monat zu meiner Verfügung. Rechnet man mal diese Summen der vielen Betroffenen hoch , dann kann man schon mal darüber nachdenken ,dass sich die Regierung “unser” Geld ohne Skrupel aneignet. Ich möchte jetzt nicht unterstellen das wir ja schließlich global viel Geld viel
    zu verteilen haben. Es muss eben von denen kommen die ganz unten sind. Unsere Regierenden treiben das solange wie eben geht! Was ist nur aus Deutschland geworden? Jüngeren Menschen würde ich dringend raten “schaut Euch im Ausland um .Es gibt als Rentner fast überall bessere und würdigere Aussichten alt zu werden. Immerhin haben genau die älteren Generationen unser Land Jahrzehnte nach dem 2. Weltkrieg aufgebaut. Ich bin sehr wütend über diese Ignoranz der Politiker gegenüber ihrer Verantwortung der Ämter ,für die sie einen Eid geschworen haben.

  2. Sehr geehrte Frau Pakowski,
    Ich bin 2001 in die Erwersminderungsrente gegangen.IIch frage mich auch wie andere Betroffene, die seid 2001 oder davor in voller Erwerbsminderungsrente sind. Warum gelten die Änderungen ab 1.Juli 20017 nicht für uns? Sind wir Bürger 2.Klasse? In den 15 Jahren betrug die Erhöhung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente ca 100 Euro. Wann gelten die neuen Gesetze für uns?
    Diese Anfrage habe ich an viele Politiker geschickt und auch an unseren Bundespräsidenten. Viele von denen wissen garnicht was Sie antworten sollen.Immer wieder wird auf die neuen Gesetze hingewiesen,die von 2017 gelten!

    Mit freundlichen Grüßen
    Barbara Demsk

    1. Antwort von Herrn Miersch auf meine Frage,also werden wir Erwerbsgemindertenrentner von früher wieder Benachteidigt. Schreibt den Herrn Miersch Alle mal auf sein Abgeordnetenwatch damit Er sieht wieviele benachteidigt sind !!

      Freundliche Grüße
      Barbara Demski

      vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Erwerbsminderungsrente vom 02.12.2016.

      Wie Sie auch der Antwort an Herrn Nolte (vom 28.11.2016) hier auf dieser Seite entnehmen können, begrüße ich im Grundsatz das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 24. November 2016.

      Darin wurde unter anderem beschlossen, die Zurechnungszeit für künftige Rentnerinnen und Rentner stufenweise um weitere drei Jahre bis 2024 auf 65 Jahre zu verlängern. Hierdurch werden künftige Erwerbsgeminderte so gestellt, als hätten sie weitere drei Jahre bei ihrem Durchschnittsgehalt gearbeitet.

      Innerhalb der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion – deren Sprecher ich bin – haben wir darüber hinaus beschlossen, dass wir trotz dieses Beschlusses besonderen Handlungsbedarf bei der Erwerbsminderungsrente sehen, da diese einem hohen Armutsrisiko unterliegt. So liegt die Erwerbsminderungsrente heute bei durchschnittlich 650€. Wir wollen künftig die Abschläge auf die Erwerbsminderungsrenten gänzlich abschaffen.

      Ich finde es sehr bedauerlich, dass diese solidarische Maßnahme (Verlängerung der Zurechnungszeit) nur für künftige Fälle gelten soll. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit stimme ich Ihnen zu, dass dies nicht gerecht ist und die Regelung so ausgeweitet werden sollte, dass auch Sie, als bisherige Bezieherin einer Erwerbsminderungsrente, einbezogen werden.

      Ich leite Ihre Bitte daher gerne (wie ich es bereits auch mit der Anfrage von Herrn Nolte gemacht habe) an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die zuständige Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion weiter.

      Sehr geehrte Frau , ich bedanke mich herzlich für Ihr Vertrauen. Ich hätte mir gewünscht, Ihnen konkreter in Aussicht stellen zu können, dass auch Sie künftig von dieser Verbesserung profitieren. Ich werde mich auch weiterhin für Ihr Anliegen einsetzen.

      Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit und verbleibe

      mit freundlichen Grüßen
      Matthias Miersch

    2. dies ist die Antwort auf meine Frage wie oben gestellt zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrente an die Spd Abgeordnete Frau Griese. Vielleicht hat jemand auch eine Frage an Sie ,wenn Alle Politiker so Antworten hätten wir viel zu lachen.

      Sehr geehrte Frau ,

      gerne beantworte ich Ihre Frage, bin mir aber nicht sicher, auf welche Änderung ab 1.7.2017 Sie sich beziehen. Meinen Sie vielleicht die nächste Rentenerhöhung oder beziehen Sie sich auf die ab Juli 2017 in Kraft tretende Änderung bei den Hinzuverdienstregeln, die auch Beziehende von Erwerbsminderungsrenten betrifft? Wir haben für das Jahr 2017 eine ganze Reihe Änderungen im Sozialrechtsbereich beschlossen, aber ab Juli 2017 tritt (außer den Änderungen bei den Hinzuverdienstregeln, der Flexi-Rente) keine in Kraft. Deshalb bitte ich Sie, Ihre Anfrage zu konkretisieren, damit ich Ihnen darauf antworten kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      Kerstin Griese

      Dieses habe ich auf Frau Grieses Antwort geschrieben,

      Sehr geehrte Frau Griese,

      Vielen Dank für Ihre Antwort.Ich habe Sie nicht nach der Flexi Rente gefragt, sondern zu den Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente. und zwar meinte ich die Anrechnungszeiten, die bei uns bis zum 60. Lebensjahr angerechnet werden. Also die ganzen Verbesserungen,die mit dem neuen Gesetz in Kraft treten! Wir wollen keine Standartantworten, wie : es ist kein Geld dafür da oder der Stichtag. Wir verlangen Gerechtigkeit,so daß wir wieder ans Grundgesetz glauben können das Heist: vor dem Gesetz sind Alle Menschen gleich. Geben Sie uns endlich den Glauben zurück, das die Gesetze für alle Menschen in Deutschland gelten.
      Sie als Spd sagen doch immer es muß eine soziale Gerechtigkeit in Deutschland gelten. Wo ist diese Gerechtigkeit für uns, die 2001 kranken Erwerbsgeminderten??

      Mit freundlichen Grüßen
      Barbara Demski

    3. Diese Antwort kam von Herrn Felgentreu,mit seinen worten sollen wir Alle hinzuverdienen ,nach ihm werden wir für immer Benachteidigt sein. Schreibt Ihm mal eure Meinung,damit die Spd wach wird und sich etwas für uns ändert!

      Sehr geehrte Frau Demski,

      vielen Dank für Ihre Frage zur Erwerbsminderungsrente.

      In der Regel ist es immer so, dass Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nur für neue Rentner gelten.

      Ich stimme Ihnen darin zu, dass dies für Bestandsrentner – und auch für Versicherte, die kurz vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelungen oder generell früher in Rente gingen, persönlich sehr ärgerlich ist. Würde man die Regelungen auch auf den Bestand übertragen, so müsste eine komplette Neuberechnung auf Grundlage des jetzt geltenden Rechts vorgenommen werden; dies wäre nicht nur mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden, sondern könnte im Einzelfall – durch zwischenzeitlich erfolgte Rechtsänderungen – auch zu Verschlechterungen führen.

      Diese Problematik, die unter dem Problem “Stichtage in der Rentenversicherung” gefasst werden kann, war schon häufig Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen, bis zum Bundesverfassungsgericht. Stichtage sind im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig, gerade um “willkürlichen” Entscheidungen zu begegnen. Ohne sie wären die Möglichkeiten zu Gesetzesänderungen mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Sozialversicherungsrechts und seiner Anpassung an geänderte Verhältnisse sehr begrenzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, dass der Gesetzgeber Stichtage setzen kann, sofern diese nicht als völlig willkürlich erscheinen. Rechtfertigungen für Stichtage können in versicherungs- und rentensystematischen Gründen liegen, aber auch in finanziellen Erwägungen oder in Erfordernissen der verwaltungsmäßigen Durchführbarkeit. Es liegt auf der Hand, dass auch diejenigen, die die Voraussetzungen eingeführter Vertrauensschutzregelungen nicht erfüllen, hierüber enttäuscht sind. Dies ist für Vertrauensschutzregelungen jedoch nie zu vermeiden. Jede andere Abgrenzung würde von anderen Personengruppen, die dann nicht in den Vertrauensschutz einbezogen sind, wiederum als Härte empfunden. Insofern ist jede Regelung, die aus sozialpolitischen Gründen einen bestimmten Personenkreis begünstigt, für diejenigen “nachteilig”, die nicht zu diesem Personenkreis gehören.

      Der Gesetzgeber ist verpflichtet die geltenden Gesetze auch den Entwicklungen in der Gesellschaft anzupassen. Hierbei muss er die Verhältnismäßigkeit der Regelungen waren und ggf. Übergangsvorschriften finden. Dies bedeutet, der Gesetzgeber muss verfassungsmäßige Grundsätze wahren und darf nicht in bereits laufende Ansprüche verschlechternd eingreifen. Darauf, dass Gesetze uneingeschränkt und in vorhandener Form auf Dauer Bestand haben, hat niemand einen Anspruch. Sonst hätten wir ein starres System von Regelungen und auch Verbesserungen wären nicht möglich. Würde das Gesetz solche Stichtagsregelungen nicht kennen, wären auch Verschlechterungen durch neue Gesetzgebungen möglich. Stichtage sind insofern auch ein Schutz für bereits laufende Renten.

      Auch wenn weiterhin für die gesetzlichen Regelungen der Erwerbsminderungsrente ein Nachholbedarf besteht, möchte ich auf das sogenannte “Flexi-Rentengesetz” verweisen. Mit diesem haben wir bereits eine Verbesserung der Hinzuverdienstregelungen erzielt, die auch für Altfälle gilt. Bisher wurde die Erwerbsminderungsrente gekürzt, sobald ein Rentner vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich mehr als 450 Euro hinzuverdient hat. Von der Höhe des Hinzuverdienstes war abhängig, inwieweit die Rente stufenweise auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der vollen Rente reduziert wurde. Stattdessen entfallen nun die festen Hinzuverdienstgrenzen, sodass Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze pro Jahr 6300 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen können. Geht der Verdienst darüber hinaus, wird der Betrag zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

      Das “Flexi-Rentengesetz” ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Situation der Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, schrittweise verbessert wird.

      Mit freundlichen Grüßen
      Fritz Felgentreu

  3. SPD-Parteikonvent vom 5.6.16
    Antrag: “Arbeitsgemeinschaft 60 plus Reform der Renten wegen Erwerbsminderung vollenden
    Mit der um zwei Jahre verlängerten Zurechnungszeit
    bis zum 62. Lebensjahr und der sog.
    „Günstigerprüfung“ für die letzten vier Jahre vor Eintritt
    der Erwerbsminderung hat die SPD bereits wichtige
    Verbesserungen beim Schutz vor Erwerbsminderung
    durchsetzen können. Diese Leistungsverbesserung
    war notwendig, weil die gesetzliche Rentenversicherung
    nicht nur das Altersrisiko absichern soll,
    sondern auch bei voller Erwerbsminderung eine Lohnersatzfunktion
    wahrzunehmen hat. Doch mit der Einführung
    von „versicherungsmathematischen Abschlagen“
    von bis zu 10,8 Prozent bei einem Bezug der Erwerbsminderungsrente
    vor Vollendung des 63. Lebensjahres
    wurde die Lohnersatzfunktion dieser Rente
    massiv beeinträchtigt. Trotz verlängerter Zurechnungszeit
    liegt die durchschnittliche Auszahlung einer
    vollen Erwerbsminderungsrente immer noch spürbar
    unter der der Altersrenten. Die im Jahr 2000 eingeführten
    Abschlage bei einer eintretenden Erwerbsminderung
    sind im System jedoch nicht zu rechtfertigen, da
    die Erwerbsgeminderten über keine individuelle
    Wahlmöglichkeit hinsichtlich ihrer gesundheitlichen
    Einschränkungen und der daran anknüpfenden Rente
    verfugen. Weil sich jedoch viele Erwerbsgeminderte
    eine Erwerbsminderungsrente auf dem heutigen Niveau
    buchstäblich nicht leisten können, wird oftmals –
    trotz eindeutiger Diagnosen – auf Kosten der eigenen
    Gesundheit weitergearbeitet. Um diese problematischen
    Entwicklungen einzudämmen, sind Renten wegen
    voller Erwerbsminderung künftig in jedem Falle
    wieder ohne Abschlage zu gewahren.”

    Fazit:
    Leider ist dieser Antrag nur unzureichend und auch diskriminierend für die Bestands-Erwerbsminderungsrentner.
    In der Zwischenzeit gibt es 2 verschiedene Gruppen seit Einführung der Rentenabschläge bei Erwerbsminderung.
    1. Gruppe von 1.1.2001-30.6.2014 – Zurechnungszeit bis 60 Jahre, Rentenabschlag von 10,8 %
    2. Gruppe ab 1.7.2014 – Zurechnungszeit bis 62 Jahre, Günstigerprüfung , Rentenabschlag von 10,8 %
    3. Gruppe – ohne Rentenabschlag??

    NICHTS SOZIALES MIT GABRIEL UND NAHLES!

  4. Antwort von Herrn Kauder Vorsitzender CDU/CSU Fraktion
    Rentenabschlag bei Erwerbsminderung
    haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. März 2016 an Herrn Volker
    Kauder MdB, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
    Herr Kauder hat mich als zuständigen arbeits- und sozialpolitischen Sprecher
    der Fraktion gebeten, Ihnen zu antworten.
    In Ihrer E-Mail sprechen Sie die schwierige Situation von erwerbsgeminderten
    Menschen an. Sie kritisieren das Armutsrisiko bei Erwerbsminderungsrentnern,
    eine zu niedrige Rentenanpassung im Jahr 2015, und, dass
    Menschen, die bereits zwischen 2001 und Juni 2014 eine
    Erwerbsminderungsrente erhalten haben, nicht von den Gesetzesregelungen,
    die für neue Erwerbsminderungsrenten ab dem 1. Juli 2014 gelten, profitieren.
    Ihre Einschätzung, dass die Erwerbsminderung ein hohes Armutsrisiko birgt,
    teile ich grundsätzlich. Es war und bleibt Ziel der CDU/CSU, die Situation der
    Erwerbsminderungsrentner zu verbessern und ihnen eine sichere Versorgung
    zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund haben wir die Zurechnungszeit bei
    der Erwerbsminderungsrente bereits im Rahmen des Rentenpaktes verbessert.
    Zudem wollen wir zur Vermeidung von Erwerbsminderung den Gedanken der
    Prävention sowie der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz stärken.
    Sie äußern Ihren Unmut darüber, dass die verbesserten Regelungen nur für
    Neurentner gelten. Bestandsrentner müssen weiterhin Abschläge in Kauf
    nehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich dies absolut nachvollziehen
    kann. Letztlich ist es auch unser Wunsch, dass möglichst viele Menschen von
    den verbesserten Regelungen profitieren. Es darf jedoch nicht außer Acht
    gelassen werden, dass allein die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für

    Rentenzugänge ab 1. Juli 2014 bis zum Jahr 2030 Mehrausgaben in Höhe von
    voraussichtlich 2,1 Milliarden Euro hervorbringt. Für eine Ausweitung der
    Regelung auf Bestandsrentner sehe ich derzeit leider keine Möglichkeit der
    Finanzierung. Wir werden aber gleichwohl darüber mit dem Koalitionspartner
    beraten. Konkrete Maßnahmen kann ich somit nicht in Aussicht stellen.
    Sollte es dazu kommen, dass Menschen von ihrer Rente und sonstigen
    Einkünften nicht leben können, wird durch die Grundsicherung im Alter bzw.
    bei Erwerbsminderung der notwendige Lebensunterhalt garantiert.
    Soweit Sie die Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente ansprechen, so ging
    es bei der Änderung auch um die Beseitigung einer Ungerechtigkeit, weil
    Geringqualifizierte auch nach der damaligen Rentenpraxis hier schon keinen
    Schutz hatten. Es scheint mir kaum möglich, diesen Reformschritt zurück zu
    drehen. Aber wir nehmen das Thema Berufsunfähigkeit stärker in den Blick
    und prüfen, ob sich hier der Verweis auf Privatvorsorge bewährt hat.
    Wie Sie richtig bemerkt haben, fiel die Rentenanpassung 2015 aufgrund eines
    statistischen Einmaleffekts niedriger aus als ohne diesen Effekt. Hintergrund
    ist die Umsetzung der Revision der Beschäftigungsstatistik zum September
    2014 aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union (EU). Verschiedene
    Personengruppen werden nun zusätzlich als sozialversicherungspflichtig
    Beschäftigte erfasst. Dabei handelt es sich insbesondere um behinderte
    Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen
    sowie um Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches
    Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
    Um die Rentnerinnen und Rentner zeitnah an der allgemeinen
    wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen, wird bei der
    Rentenanpassung auf die Löhne gemäß den Volkswirtschaftlichen
    Gesamtrechnungen (VGR) zurückgegriffen, die zum Zeitpunkt der
    Rentenanpassung für das Vorjahr vorliegen. Bei der Rentenanpassung 2015
    kam also die Entwicklung der Löhne gemäß VGR von 2013 auf 2014 zur
    Anwendung.
    Die für die Rentenanpassung relevante Lohnentwicklung berechnet sich aus
    der Veränderung der VGR-Löhne des Vorjahres (2014 gegenüber 2013) und der
    relativen Abweichung zwischen der Lohnentwicklung gemäß VGR und der
    beitragspflichtigen Lohnentwicklung für das vorvergangene Jahr (jeweils 2013
    gegenüber 2012). Sofern sich die Entwicklung der VGR-Löhne von der
    Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne unterscheidet, wird dies ein Jahr
    später nachvollzogen. Die Anzahl der statistisch ausgewiesenen sozialversicherungspflichtig
    Beschäftigten fällt dadurch nun höher aus. Die zusätzlich erfassten Personen
    beziehen unterdurchschnittliche Entgelte. In der Folge fallen die
    durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den VGR
    durch die Revision geringer aus.
    Nach geltendem Recht muss bei der Berechnung der Rentenanpassung auf die
    Werte Bezug genommen werden, die bei der Rentenanpassung des Vorjahrs
    verwendet wurden. Daher wurde für die Rentenanpassung 2015 bei den VGR Löhnen
    der neue Wert für das Jahr 2014 (nach der Revision) auf den alten Wert
    für das Jahr 2013 (vor der Revision) bezogen. Dadurch fällt die
    Rentenanpassung 2015 revisionsbedingt mit rd. 1,6 % um rund einen
    Prozentpunkt niedriger aus als zuletzt auf Basis von Werten vor Revision
    erwartet.
    Die revisionsbedingt „zu niedrige” VGR-Lohnentwicklung (von 2013 nach
    2014) wird bei der Rentenanpassung 2016 in Relation zur dann vorliegenden
    Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne (ebenfalls von 2013 nach 2014)
    gesetzt. Da die Revision der Beschäftigtenstatistik keinen Einfluss auf die
    beitragspflichtigen Löhne hat, bewirkt der Quotient aus VGR Lohnentwicklung
    zu beitragspflichtiger Lohnentwicklung in der
    Anpassungsformel dann eine zusätzliche Steigerung der Rentenanpassung
    2016 in Höhe von rund einem Prozentpunkt. Der revisionsbedingt dämpfende
    Effekt auf die Rentenanpassung im Jahr 2015 wird also bei der
    Rentenanpassung 2016 – quasi „automatisch” – wieder ausgeglichen.
    Sehr geehrte Fr. P. ich hoffe, Ihnen mit meinen Informationen
    behilflich gewesen zu sein, auch wenn nicht alle Aussagen auf Ihr Verständnis
    stoßen werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karl Schiewerling MdB
    Vorsitzender der Arbeitsgruppe
    Arbeit und Soziales

  5. Sigmar Gabriel: Antwortschreiben wegen Rentenabschlag bei Erwerbsminderung vom 25.5.2016
    vielen Dank für Ihr Schreiben an den SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel.

    Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass der SPD-Parteivorsitzende, Herr
    Sigmar Gabriel, nicht alle an ihn gerichteten Zuschriften persönlich beantworten kann.

    Er hat mich gebeten auf Ihre Nachricht zu antworten.

    Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, wird Andrea Nahles noch dieses Jahr
    ein Gesamtkonzept zur Reform der Rente erarbeiten und vorstellen.

    Insbesondere derzeit benachteiligte Menschen sollen in der Reform bedacht werden.
    und erhebliche Verbesserungen bekommen.

    Die Lebensleistungsrente ist bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben
    und wird ein Teil der Reform sein um Altersarmut zu verhindern.

    Ansonsten ist es müßig derzeit über Detailfragen zu diskutieren. Ich habe
    großes Vertrauen in das von Andrea Nahles geführte Ministerium
    und warte gespannt auf den Reformvorschlag.

    Wenn dieser im Herbst vorliegt, gilt es darüber zu streiten und für
    soziale Gerechtigkeit gegen die Union einzutreten.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus

    Achim Schreier
    SPD-Parteivorstand

  6. Antwortschreiben Dr. Angela Merkel
    für Ihr Schreiben vom 29. Februar 2016 an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
    danke ich Ihnen. Wegen der Vielzahl der täglich hier eingehenden Schreiben ist es der
    Bundeskanzlerin leider nicht möglich, in jedem Fall persönlich zu antworten.
    Sie hat mich beauftragt, die Beantwortung für sie zu unternehmen.

    Sie kritisieren in Ihrem Schreiben, dass die Verbesserungen des Rentenpakets im Hinblick
    auf die Renten wegen Erwerbsminderung nicht auch für Personen Anwendung finde,.
    die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rentenpaketes bereits eine solche Rente bezogen haben.
    Ferner kritisieren Sie die Abschläge, die bei Renten wegen Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind und sprechen sich
    für eine entsprechende Abschaffung dieser aus.
    Gerne möchte ich zu Ihrem Anliegen Stellung nehmen:

    Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich eine Ausdehnung der mit dem Rentenpaket getroffenen Änderungen
    der Renten wegen Erwerbsminderung auch auf den Rentenbestand wünschen, da damit eine Leistungsverbesserung verbunden
    wäre. Eine, wie beim Rentenpaket getroffene Stichtagsregelung, hier der 1.7.2014, ist im Sozialrecht jedoch üblich.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, dass der Gesetzgeber Stichtage setzen kann, sofern diese
    nicht als willkürlich erscheinen. Stichtage können finanziell oder rentensystematisch begründet sein. Ebenso ist die Umsetzung in der
    Verwaltung ein Kriterium für eine zu setzende Stichtagsregelung.

    Die Einbeziehung des Rentenbestands in die neuen Regelungen der Renten wegen Erwerbsminderung hätten die finanzielle Leistungsfähigkeit
    der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung überlastet und nur über höhere Rentenversicherungsbeiträge oder
    Leistungseinschränkungen an anderer Stelle finanziert werden können. Im Hinblick auf die Generationengerechtigtkeit war
    dies nicht verantwortbar, weshalb die vorgenannte Stichtagsregelung getroffen wurde.

    Soweit Sie sich für eine Abschaffung der zu berücksichtigenden Abschläge aussprechen, kann ich Ihnen auch diesbezüglich keine Rechtsänderung in
    Aussicht stellen. Natürlich möchte ich Ihnen auch die Gründe hierfür darlegen:

    Auch der Wegfall der Abschläge würde eine Leistungsverbesserung bedeuten.
    Solche Leistungsverbesserungen müssen aber auch finanzierbar sein. Es darf nicht vergessen werden, dass zusätzliche Versicherungsleistungen
    durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler im Umlageverfahren finanziert werden müssen.

    Seit der Rentenreform 1992 müssen bei vorzeitigem Rentenbezug regelmäßig Rentenabschläge in Kauf genommen werden,
    um den früheren Rentenbeginn auszugleichen. Das ist gerechtfertigt, da aufgrund des demografischen Wandels die Rentenversicherung
    finanzielle Belastungen hinnehmen muss. In diesem Zusammenhang ist bei den Renten wegen Erwerbsminderung auch zu beachten,
    dass diese bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen jederzeit und viele Jahrzehnte bezogen werden können.

    Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass nach dem Ressortprinzip die Zuständigkeit für Ihre Anliegen dem Bundesministerium
    für Arbeit und Soziales obliegt. Ich bitte Sie deshalb, sich mit weiteren Fragen zu diesen Sachverhalten an das zuständige Fachressort zu wenden.

    Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können.

  7. Antwortschreiben Dr.Wolfgang Schäuble
    wegen Rentenabschläge bei Erwerbsminderung vom 3.3.2016

    haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.
    Sie kritisieren den Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr und sprechen damit das wichtige Anliegen an, das Menschen bei verminderter Erwerbsfähigkeit ausreichend und angemessen finanziell abgesichert sind.

    Die Erwerbsminderungsrente leistet hierzu Beachtliches. Sie gleicht in nicht unmaßgeblichem Umfang die kürzere Vorleistung durch Beiträge aus. Sie ist eine solidarische Anstrengung der Gemeinschaft der Versicherten. Ein derartiger Ausgleich ist ein Kernelement der sozialen Versicherung. Das ist gut und richtig. Wer nichts mehr an seine Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen.
    Der Ausgleich muss sich aber in einem für die Gemeinschaft tragbaren finanziellen Rahmen bewegen und darf keine Fehlanreize setzen. Das wäre ungerecht den anderen Versicherten gegenüber.

    Vor diesem Hintergrund besteht breiter politischer Konsens, die Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar zu verbessern, soweit finanzieller Spielraum besteht und keine neuen Fehlanreize geschaffen werden. Mit der Rentenreform, die zum 1.7.2014 in Kraft getreten ist, wurde auch einiges getan.

    Die Einschätzung, dass die Bundeszuschüsse nicht ausreichend sind, teile ich nicht. Die Beiträge decken die versicherungsfremden Leistungen weitestgehend ab. Und auch in diesem Zusammenhang gilt, dass der angemessene soziale Ausgleich der Versicherten untereinander ein Kernelement der sozialen Versicherung ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Schäuble

  8. Ach, man würde sich wünschen, dass die “Erwerbsgeminderten” in unserer Gesellschaft eine solche Schlagkraft hätten, die Regelwerke zu ihren Gunsten zu ändern.

    Wie 40.000 Anwälte vom Gesetzgeber vor dem drohenden Abstieg in die Unterwelt der gewöhnlichen Rentenversicherungspflicht bewahrt wurden und sich ganz legal der Solidargemeinschaft entziehen dürfen

    In der Sozialpolitik ist es häufig so, dass etwas begonnen, aber nicht zu Ende geführt wird. Oder das man etwas auf die lange Bank schiebt, obgleich man etwas tun müsste und es, wenn man denn wollte, auch tun könnte. Und nicht wirklich überraschend trifft das häufig die Menschen, für die der soziale Schutz eigentlich am dringlichsten ist. Ein aktuelles Beispiel dafür wäre die eigentlich notwendige Anhebung der Regelleistungen im Hartz IV-System aufgrund der Tatsache, dass neue Daten vorliegen und die Reaktion der Politik, erst einmal in Ruhe rechnen zu wollen und die Entscheidung auf das kommende Jahr zu vertagen (siehe hierzu den Beitrag Zahlen können geduldig sein. Hartz IV ist nach den vorliegenden Daten zu niedrig, doch bei den eigentlich notwendigen Konsequenzen sollen sich die Betroffenen – gedulden vom 30. November 2015). In anderen Bereichen hingegen kann man ganz schnelles Handeln beobachten – vor allem dann, wenn man Faktoren wie Macht und Einfluss und Artikulationsfähigkeit berücksichtigt, also Eigenschaften, die der großen Gruppe der Hartz IV-Empfänger in der politischen Arena fehlen, nicht hingegen anderen Gruppen. Beispielsweise Juristen, in diesem Fall eine ganz spezielle Gruppe, deren nunmehr auch amtlich besiegelter Name man sich merken muss: Syndikusanwälte….
    (den nachfolgenden Text haben wir in die Rubrik “Mails an uns” gestellt – er ist relativ lang aber aufschlussreich zu lesen – R.H.)

  9. Antwort
    im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. Februar 2016

    Sehr geehrter Frau Palkowski,
    vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
    Es sind unvorhersehbare Ereignisse, die Erwerbsminderung nach sich ziehen. Natürlich hat ein Versicherter nicht selber in der Hand, ob er eines Tages gezwungen ist, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Passiert das leider doch, hilft in diesem Fall die Erwerbsminderungsrente, das vorher erzielte Einkommen zu ersetzen.
    Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit nichts mehr an seiner Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wurden Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar verbessert. Dafür hat die Bundesregierung mit dem Rentenpaket gesorgt.
    So wurde die Zurechnungszeit ab dem 1. Juli 2014 um zwei Jahre vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt danach aktuell eine Rente, als hätte er bis zum vollendeten 62. Lebensjahr weitergearbeitet.
    Außerdem ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente der bisherige Verdienst entscheidend. Er wird im Durchschnitt für die Zurechnungszeit zugrunde gelegt. Auch hier sind die Regeln seit Juli 2014 spürbar verbessert worden. Seither wird geprüft, ob die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung möglicherweise den durchschnittlichen Verdienst negativ beeinflussen – etwa weil bereits Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren. Das ist häufig der Fall, da manche Menschen krankheitsbedingt weniger oder gar nicht mehr arbeiten konnten. Mindern die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung die Ansprüche, fallen sie künftig aus der Berechnung heraus. Diese sogenannte „Günstigerprüfung“ führt die Deutsche Rentenversicherung durch. Für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente zählt immer das Ergebnis, das für den Rentner besser ist.
    Abschläge für erwerbsgeminderte Menschen gelten, wenn die Rentenleistung vor der regulären Altersrente beginnt. Sie tragen aber der besonderen Situation der Erwerbsminderung Rechnung und sind auf maximal 10,8 Prozent begrenzt. Für Versicherte, die freiwillig früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag maximal 18 Prozent.
    Die Grundversorgung garantiert jedem Bürger ein Leben in Würde. Sollten Rentenleistungen nicht ausreichen, ist es möglich, soziale Unterstützung zu beantragen. Jeder hat das Recht, seinen Anspruch auf weitere Hilfen bei der zuständigen Sozialbehörde prüfen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

    1. “Die Grundversorgung garantiert jedem Bürger ein Leben in Würde.” . . .
      “spürbar verbessert” . . .
      Was eine unglaubliche Verhöhnung der Betroffenen.

      Diese Antworten aus vorgefertigten Textbausteinen sind typisch und zeigen, dass diese Leute auf einem anderen Planeten leben und für sich selbst beste Altersversorgungen für selbstverständlich erachten.

  10. Hallo Unterstützer des Seniorenaufstand,

    leider wurde die Abstimmung heute Vormittag bereits beendet.
    Wir haben einen Top-Platz 1 seit Tagen erreicht.
    Aber trotzdem verstehen wir nicht, warum erst 3o Tage Zeit eingeräumt wurde und danach nach 14 Tagen beendet worden ist.
    Vielleicht ist das Thema zu “heiß” geworden.
    Nochmals besten Dank für die Unterstützung.

  11. Ich bin 2008 ausgewandert weil ich nicht von 354 Euro Hartz4 leben wollte.Ich hatte das zarte alter von 56Jahren erreicht und bin gegangen um mir noch die “Tasse Kaffee” leisten zu Können:Ging auch alles ganz gut bis ende Dezember 2009.Da kam eine Herz OP= 5 Bypässe und ich konnte nicht mehr arbeiten. Ich bekomme 761 Euro. Ich hatte bis dahin 42 Jahre gearbeitet davon 8 Jahre Bundeswehr.Meine Frau hat “Gott sei dank” einen guten Job aber wir kommen zu rück nach Deutschland und wir haben Angst das wir nicht mit unserem Geld aus kommen. In meiner heimat stimmt etwas nicht!

  12. Ja, die Erwerbsminderungsrente – unsere Erfahrung aus dem direkten persönlichen Umfeld. Meine Frau hat wohl etwas falsch gemacht, hat schön gearbeitet, wurde dann mit 56 entlassen und musste dann in Frührente und bekommt eine Rente, die zum k… ist. Freundin von uns erwerbsgemindert – warum auch immer und bekommt ca. 200-300 Euro mehr, ist aber erst Anfang 50 und lebt ganz gut. Danke auch.

    1. Dann hat ihre Freundin wohl auch mehr verdient in ihrem Berufsleben. Meine Erwerbsminderung ist ein Witz, für so viele Jahre Vollzeitarbeit und die Abschläge sind eine Ungerechtigkeiten sondergleichen.

      1. Mehr verdient vielleicht…,aber wenn, dann nur kurzfristig. Ich bin lediglich der Meinung, dass die Ungerechtigkeiten vorhanden und real sind. Hier und dort. Für mich außer Frage: nicht in die Falle tappen, die einen oder anderen gegeneinander auszuspielen. Das möchte ich auf gar keinen Fall. Das Rentensystem an sich ist eine Katastrophe. Hier müssen alle Kräfte zusammen gezogen werden, um diesem Irrsinn ein Ende zu bereiten. Wenn aber jetzt, es Leute gibt in diesem Spektrum, die zur Wahl der AfD aufrufen, dann muss ich kotzen und mich richtig ärgern. Die haben die Systematik nicht kapiert.

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