Grundrente: Ergebnis mit Schwindsucht, aber gesteigerte Begeisterung

Am 10.11.19 geben Söder, Kramp-Karrenbauer und Dreyer den “Grundrentenkompromiss” bekannt.

Schon der Gesetzentwurf zur Grundrente hatte grundlegende Mängel (siehe Artikel aus dem Februar). Jetzt gibt es eine Einigung in der Regierungskoalition, die kein Anlass zum Frohlocken ist. Mit Vermeidung von Altersarmut hat das nichts zu tun und mit einer Anerkennung von Lebensleistung nur sehr selektiv.

 

Im Mai sah der Gesetzentwurf des Sozialministeriums noch vor, dass 2021 etwa 2,9 Millionen Menschen Grundrente erhalten könnten. Der „Kompromiss“ geht jetzt von 1,2 bis 1,5 Millionen aus. Die Kosten wurden von ursprünglich geplanten 3,8 Milliarden Euro auf 1,1 bis 1,5 Milliarden Euro fast auf ein Drittel gekürzt. „Keine Bedürftigkeitsprüfung“ wurde in Einkommensprüfung geändert.

Dass die Ergebnisse dieser Kürzungsarie als große Reform gefeiert werden, die nun auch für die Rettung der Großen Koalition herhalten muss, ist überaus merkwürdig.

Diese „große Reform“ ist lediglich ein Reformkrümelchen, das bei genauerer Betrachtung vergiftet ist, weil es viel Ungerechtigkeiten beinhaltet, zu vielen Enttäuschungen führen wird und Spaltungspotential besitzt.

Zunächst sind die Voraussetzungen, um eine Grundrente zu erhalten hoch:

 

35 Jahre Beitragszeiten sind erforderlich. Damit waren bis vor kurzem „langjährig Versicherte“ definiert. Jetzt werden für die Grundrente die Zeiten der Arbeitslosigkeit einfach gestrichen.

35 Beitragsjahre wurden von 33% aller Rentnerinnen und Rentner schon nach der alten Berechnung nicht erreicht – die Zahl wird noch einmal um einiges angestiegen sein (eine Statistik dazu fehlt noch).

Was besonders auffällt: Über 60% der Rentnerinnen in den alten Bundesländern haben weniger als 35 Beitragsjahre. Diese Frauen können die Bewertung, dass vor allem Frauen von der Grundrente Gutes hätten, nur als Verhöhnung ansehen (Details im Artikel aus dem Februar).

 Die zweite zentrale Voraussetzung ist: die Rente darf nicht weniger als 30% und nicht mehr als 80% von der Durchschnittsrente betragen. Aktuell beträgt die Durchschnittsrente bei 35 Beitragsjahren 1.157€. Davon 30% gerechnet ergeben 347€. Wer weniger als 347€ Rente bezieht, ist zu arm für die Grundrente! Und das, obwohl er/sie 35 Jahre eingezahlt hat.

Bei z.B. 45 Beitragsjahren wird das noch absurder: Die Durchschnittsrente beträgt dann 1.487€. Davon 30%, ergeben 446€. Daraus folgt, dass Menschen, die 45 Jahre Beiträge geleistet haben, aber eine Rente unter 446€ beziehen, von der Grundrente ausgeschlossen sind.

Auch diese 30%-Hürde ist ein Ergebnis des gefeierten Kompromisses. Ursprünglich (Februar) waren 20% geplant, daraus wurden im Gesetzentwurf (Mai) 24% und nun im November die 30%.

 

Eine weitere Kompromiss-Gehässigkeit ist die unmittelbare Kürzung des Grundrentenzuschlags um 12,5% (die komplizierte Berechnung des Zuschlags wurde im Februar-Artikel erläutert).

In den Beispielrechnungen wird immer eine Friseurin angeführt, die 40 Jahre gearbeitet hat und in der Zeit durchschnittlich 40% des gesellschaftlichen Durchschnittseinkommens verdient hatte. Das würde aktuell zu einer Altersrente von 528,80€ führen (40 Jahre x 33,05€ x 40%). Vor dem Kompromiss hätte sie einen Grundrentenzuschlag von 462,70€ erhalten, danach waren es 12,5% weniger, also 404,86€. Die erwartete Grundrente für Kollegin schrumpfte am letzten Sonntag um 58€ von 992€ auf 934€.

 

Erwähnenswert ist auch, dass es sich bei allen publizierten Grundrentenzahlen immer um Bruttowerte handelt. Bei den Rentenbeträgen müssen immer ca. 11% für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die besagte Friseurin erhält also nicht 934€, sondern lediglich 831€ überwiesen.

Die Grundsicherung wird dagegen immer netto berechnet. Der Grundsicherungsanspruch beträgt derzeit zwischen 820 und über 900 € (Summen differieren wegen der regional unterschiedlichen Wohnkosten). Selbst in dem Fall der Friseurin, der den maximal möglichen Grundrentenzuschlag darstellt, ist der geldliche Unterschied zur Grundsicherung kaum der Rede wert.

 

Obwohl die jetzt verhandelte Grundrente Millionen Bedürftige ausschließt und für viele Begünstigte nur bescheidene bis keine geldlichen Vorteile gegenüber der Grundsicherung bringt, wird sie von Parteien, Sozialverbänden und Gewerkschaften über den grünen Klee gelobt. Nur eine kleine Auswahl:

„Die Koalition zeigt damit, dass sie handlungsfähig ist und anerkennt die Lebensleistung von nahezu 1,5 Millionen Beschäftigten.“ (DGB)

„Es ist sehr positiv, dass die Renten von bis zu 1,5 Millionen Menschen automatisch aufgewertet werden.“ (Sozialverband VdK)

“Wir begrüßen den hart errungenen Kompromiss zur Grundrente. Nach 35 Arbeitsjahren darf niemand gezwungen sein, im Alter zum Sozialamt zu gehen.“ (IG Metall)

„Wer 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat künftig Anspruch auf die Grundrente, wenn ansonsten die Rente zu niedrig wäre.“ (SPD)

 

Die LINKE beschränkt sich auf Detailkritik und versäumt es, das Konzept für eine Mindestrente als einzig richtige Alternative in die Diskussion zu bringen.

Eine Mindestrente, die über der Armutsgefährdungsschwelle liegt, könnte aktuell und dauerhaft Altersarmut zurückdrängen. Aktuell wäre das eine Rente von ca. 1.100€ netto.

Dass eine derartige Mindestrente möglich ist, zeigen die Mindestrenten in Österreich:

Wer 15 Beitragsjahre nachweist bekommt mindestens 1.035€ Rente,

wer es auf 30 Beitragsjahre bringt, erhält 1.145€ netto.

 

Nachtrag: Die weiteren Punkte des am 10.11. ausgehandelten „Kompromisses“ (Mehr steuerliche Förderung bei Betriebsrenten; Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags; Leichte Korrekturen bei Doppelverbeitragungen von Betriebsrenten; Einrichtung eines 10 Mrd. Zukunftsfonds) haben mit der Grundrente nichts zu tun und werden deshalb an dieser Stelle nicht behandelt.

(Reiner Heyse, 12.11.2019)

29 Kommentare

  1. Guten Morgen all.

    Gerade in der RP gelesen und es mir gleich gedacht, dass die Krankenkassen bedingt durch Entlastung von Kassenpatienten ausfallen. Ich nehme mal an, dass dies auch in anderen Presseberichte in andere Zeitungen gelesen werden kann. In der RP kann ich den Bericht nicht ganz lesen da die Zeitung für viele Berichte einen Zusatzbeitrag in Form eines erweiterten Abos mit Mehrkosten verlangt. Ich habe da nur das günstigste Abo. Ich lese die Zeitung nur im Internet.
    Es ist wenigstens bei mir so ähnlich wie bei der Steuer. In etwa holt der Staat sich die im Juli erhöhte Rente des Vorjahres (2018) dann wieder zurück.
    Ich habe mir gedacht, warum sollte das den bei der Krankenkasse anders sein !
    Was hat der Betriebsrentner nun davon, dass man dann zunächst ein paar € weniger abgezogen bekommt ?
    Bin mal gespannt, die drehen nebst anderen sicher auch an den Zuzahlungen für Kranke und Behinderte Menschen diese Ominösen 1 oder 2 % des Renten Einkommens. Im übrigen vermisse ich hier Infos zu diesen Dingen. Es ist schade, dass es auch keinerlei Reaktion über Beiträge von Usern hier gibt. Ich jedenfalls habe das Gefühl in den Blauen Dunst hinein zu schreiben.

  2. Hallo Korrektur meiner Annahme zur Krankenversicherung Beiträge zur Krankenversicherung zur Betriebsrente.

    Habe gerade darüber mit einem Mitarbeiter meiner Krankenversicherung geredet. Er meinte wohl, dass dies dann wahrscheinlich so kommen wird.
    So weit so schlecht für alle Kranken versicherte mit höhere Betriebsrente wie diese Ominösen 400 €. Es wurde da ein Beispiel von 1000 € Betriebsrente geredet und im Internet auch geschrieben. Ich hatte dies dann so verstanden, dass ich wie ich es beschrieben hatte um etwa 300 € im Jahr entlastet werde. Monatlich so um 23 € herum.
    Nun sagte mir der Mitarbeiter, dass dies aber nur 157 € im Jahr sind.
    Sollte das so ungefähr stimmen dann hätte ich auf meine Betriebsrente künftig eine ungefähre monatliche Entlastung von um 12 € Das ist Meilenweit davon weg was Sozialverbände da erreichen wollten. Ob das für eine Kinokarte reicht ?
    Also, ich muss noch sagen,zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Gesetzesvorlage fragen Sie mal dann andere Betriebsrentner und
    dann Politiker die solche Wohltaten auf dem Weg bringen.

  3. Sehr geehrte Frau Anke, zunächst einmal vielen Dank für ihrem Bericht.

    Natürlich danke ich allen Mitstreitern die hier ihre Meinung dazu sagen. Viele sind es ja nicht.

    Für mich sehr gut geschrieben und auch Recherchiert. Ach würden sich doch mehr Menschen finden die sich auch hier dazu Stellung nehmen. Insofern finde ich Berichte die sich mit verschiedenen Themen der Gesellschaft befassen auch besser. Das macht zum Beispiel das Büro gegen Altersdiskriminierung mit Sitz in Köln besser. Man bekommt jeden Tag neue Info. Heute morgen wieder mal etwas über das Thema Betriebsrente.
    Ich zitiere mal die Überschrift
    Betriebsrentner unzu­frie­den mit Rege­lung zu Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trägen.
    Da ich betroffener bin interessiert mich natürlich auch dies. Ich habe nun auch dorthin einige Kommentare in Mails verfasst und dort hin gesendet. Es stimmt auch wurden einige meiner Beiträge dort veröffentlicht. Leider gibt es dort wiederum keine Kommentar seiten wie ich es hier kann meine Meinung täglich zum Ausdruck bringen wenn ich mich durch Vorgabe zu einem Thema angesprochen fühle.
    Das war es was ich heute zu Sagen hätte.

    Mit lieben Gruß
    Kohlhas

  4. Hallo, schönen guten Montagmorgen sagt ihr Internet Moderator Kohlhas.

    Ein weiterer Beitrag von mir.

    Habe mal Überlegt was wäre wenn man den Mindestlohn wirklich auf 12 €uro die Stunde hochsetzen würde.
    Diese 12 €uro sind dann aber Brutto gemeint. Was davon dann am Ende übrig bleibt wäre ja auch noch für jede Personengruppe zu betrachten. Ich meine damit, was bleibt einem Single in Lohnsteuerklasse 1 nach Abzug noch übrig davon. Ebenfalls einem Ehepaar mit oder ohne Kinder. Wie wirkt es sich bei einem Ehepaar aus die beide für 12.00 € arbeiten ?
    Bei einem 8 Std Tag von Montag bis Freitag wären das Brutto 2.112 €
    Würde jedem Rentner 70 % Brutto Rente wie früher gezahlt ergäbe sich daraus eine Rente von 1.478,40 €. Zumindest sollte eine Rente bis ungefähr diesem Betrag absolut Einkommens steuerfrei sein. Das gilt natürlich nur für normale Rentner. Selbstverständlich müsste es weiterhin trotzdem Freibeträge für Schwerbehinderte oder Personen geben die Gepflegt werden müssen. Klar je nach Wirtschaftlicher und Lohn muss oder sollte das dann immer auch angepasst werden.

  5. Pingback: Von der erstplatzierten und (partei)politisch gerne in das Schaufenster gestellten „Respektrente“ über das „Rollerchaos“ zum eigentlichen sozialpolitischen Problem: Alles nur ein „Grundrenten-Bluff“? - TomDieLoK.de

  6. Pingback: Rente: Altersarmut trifft mehr Menschen als statistisch erfasst | ZWEITLESE

  7. Hallo, ich mal wieder. Habt ihr keine neuen Infos über die Rente ?
    Gerade gelesen
    Richter am Bundesfinanzhof: Rentenbesteuerung verfassungswidrig!
    Ja es ist ein einzelner Richter der dieses Thema jetzt ins Spiel bringt.
    Ich meine aber egal ob es der Doppelbeitrag zur Krankenversicherung der Betriebsrenten oder Direkt Versicherung ist oder das mit der Steuer. Ich habe ja schon öfter auch hier im Forum beschrieben, dass ich in den Jahren seit Beginn meines Vorruhestands immer ans Finanzamt Steuern nachgezahlt habe. Einige werden sich sicher Erinnern, dass ich bedingt durch die Folgen meiner Trennung/Scheidung während meiner der daraus sich ergebenen Verschuldung die ich alleine zu tragen hatte am Ende sogar eine Insolvenz die Folge war. In dieser Zeit musste ich trotz Pfändungen alle viertel Jahr rund
    350 € abführen obwohl ich da schon als Rentner Schwerbehinderten Prozente hatte. Nach der Insolvenz war meine Steuerbelastung trotzdem so hoch, dass dies die Rentenerhöhung jedes Jahres ganz aufgefressen hat. So ist es auch dieses Jahr bezogen auf 2018. Es sei angefügt, dass ich nun 90 % Schwer behindert bin. Hinzu kommt, dass ich für meine Medikamente auch Zahlungen leiste.
    Ja, selbst wenn diese Besteuerung wirklich irgendwann wegfallen würde was hätte der Rentner allgemein davon ? Die jetzt in Rente sind werden dass Geld nie mehr zurückerhalten.
    Das und vieles mehr ist es was für Verdruss bei den Bundesbürger im Hinblick auf unsere Volksparteien für dieses Chaos die sorgen und es mit den Volksparteien abwärts geht.
    Das ist dann die Quittung für soviel Ignoranz.

    1. Seit Jahren machen wir darauf aufmerksam!
      Sämtliche Klagen und Petitionen sind abgeschmettert!

      “Bundesrichter: Besteuerung der Renten ist verfassungswidrig” . . . .

      Es ist weit weniger die Doppelbesteuerung, als die zurecht getricksten Rechengrößen, die überhaupt erst die Besteuerung auch schon geringer Renten ermöglichen!!!

      . . . Lassen wir doch einfach mal Herrn Maschmeyer sprechen, damit klar wird, dass die zunehmende Besteuerung der gesetzl. Rente eine von vielen Maßnahmen durch Rot-Grün war, zusätzlich zu den Rentenkürzungsfaktoren, die gesetzl. Rente so gnadenlos runter zu kürzen, um zusätzliche private Rentenversicherungen zu erzwingen:
      . . .”Zitat aus dem (Maschmeyer-) Artikel zum Buch “Macht Geld Politik” im STERN vom 13.11.14:
      . . . “Im Jahr 2005 lief die Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen aus.
      Das dämpfte das Geschäft des AWD. Mit der Vermittlung der Policen hatte der Finanzbetrieb immer gut Kasse gemacht. Doch mit dem 1. Januar 2005 trat auch das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Dahinter verbarg sich nichts anderes als die von Maschmeyer ersehnte “Reform der Reform”. Der AWD-Chef konnte höchst zufrieden auf das neue Gesetz schauen. . . . .
      “Und der Boss stimmte seine Leute ein, etwa in einem Editorial für die AWD-Mitarbeiterzeitung: “Die Silvesternacht ist vorbei, willkommen in 2005! (…)
      Ab Januar 2005 tritt das neue Alterseinkünftegesetz. So Traurig es eigentlich ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung statt findet, wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. (…) Das ist eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000 Euro Rente fehlen.” Der AWD-Chef frohlockte: “Wie heißt es so schön, des einen Leid, ist des anderen Freud.”

      Wie praktisch, dass sich ein Staatsanwalt “fand” der sich beschwert fühlte, weil er seine Pension (Ruhegeld) versteuern musste und Rentner in der Regel die Rente nicht.
      . . . Der Beschwerdeführer war ein Leitender Oberstaatsanwalt der jahrelang beim Finanzgericht Münster Einsprüche eingelegt hatte. Das Finanzgericht Münster ist zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. In seinem denkwürdigen Urteil (Frechheit: steuerrechtsimmanente Betrachtungsweise, RZ 176) schreibt das BVerfG falsch ab und ignoriert den Inhalt von zwei gerichtseigenen Quellen. Es werden Rentenhöhen zugrunde gelegt, die es nicht gibt und nicht geben kann, ebenso Ruhestandsgehälter so gering, die es auch nicht gibt. Das stört das BVerfG nicht. Es gibt Quellen an, zitiert aber die Texte falsch. So zitiert das Gericht angeblich aus einer Bundestagsdrucksache. Nur, da steht drin, dass es solch hohe Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gibt. Die vom BVerfG angegeben Pensionen sind auch teilweise falsch und die zu versteuernden Zusatzeinkommen ebenso.
      Das hat aber wohl niemanden gestört. Auch nicht die Sachverständigenkommission.
      . . . nur ist die Mühe, das alles nachzurecherchieren offensichtlich so groß, dass niemand das getrickste Zustandekommen des Alterseinkünftegesetz bemerkt?
      . . . Man sollte annehmen, dass gleiches Einkommen zu gleicher Steuer führt. Da ist allerdings bei Renten und Pensionen nicht der Fall – so wie es das BVerfG und die Sachverständigenkommission rechnen:
      Keine der vier Tabellen, die das BVerfG seiner Entscheidung zugrunde legt, enthält ausschließlich real mögliche Werte von Renten, Pensionen und Zusatzeinkommen.
      Die Höhe der vom Gericht unterstellten Renten ist in drei von vier Fällen bzw. Tabellen nach den vom Gericht benutzten Quellen nicht zu erreichen.
      . . . Die vom Gericht angenommenen Pensionen sind in zwei von vier Fällen bzw. Tabellen unmöglich, da sie niedriger sind, als die vorgeschriebene Mindestversorgung.
      Das vom Gericht unterstellte zu versteuernde Zusatzeinkommen von Rentnern ist rund viermal höher als in der gerichtlich zugrunde gelegten Quelle.
      usw. usw. usw.
      Erstens beruht die Besteuerung der Renten aus der GRV auf falschen Zahlen. Zweitens haben Pflichtversicherte und Rentner erhebliche steuerliche Nachteile gegenüber Beamten und Pensionären, die zur Zeit noch keine Berücksichtigung finden.

  8. Hallo, guten Tach aus NRW. Nun ich habe ja einiges zu dieser Kommentaren geschrieben.

    Nun was ich jetzt angefangen habe passt sicher nicht dazu. Es geht sich ja wie erwähnt um die Abzüge für Betriebsrentner zur Krankenversicherung. Nun, ich habe noch nicht nachgesehen was das bei mir ausmachen würde. Aber mir drängt sich der Gedanke auf, dass wir dann vielleicht nur noch die Hälfte zu zahlen haben aber, wenn immer mehr Rentner durch die Rentenerhöhungen eine Steuererklärung machen müssen dann die Betriebsrentner zur Mitte bis hin zum ende eines Jahres dieses mehr innerhalb der Betriebsrente dann auch Steuerlich dazu führt, dass betroffene Rentner auch mehr ans Finanzamt zahlen müssen. Ja ich weiß betrifft nur Personen die einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Nun bei mir ist es so, dass ich im Lohnsteuer Hilfsverein meine Steuer mache. Bis jetzt war es immer so, dass ich als Alleinstehender Rentner in Steuerklasse eins mit 90 Schwer Behinderung dann trotzdem dieses Jahr mal wieder rund 400 € ans Finanzamt zahle. Ich denke im nächsten Jahr wird es dadurch mehr werden.

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  11. Wenn ich hier schon Kommentare lese, ich bin zwar nicht einverstanden was die derzeitigen Politiker mit uns machen, aber die anderen wähle ich auch nicht! So ein Stuss hat uns dahin gebracht wo wir heute sind, in einer Diktatur. Da es , laut Wahlen, in Deutschland ca. 85% “Hellseher” gibt, welche jetzt schon wissen das es die anderen nicht besser können, wird sich auch nie was ändern! Jedenfalls nicht zum besseren, denn man muss ein Trop sein, zu glauben, die die diese Suppe angerührt haben, werden sie auch auslöffeln!

  12. Ja, absaolut. Da hilft nur eins. Bei der nächsten Bundestagswahl ganz andere Wählen. Was aber die Frage zu Wahl am kommenden Sonntag sicher wieder zeigen würde ist, dass eine Mehrheit ihr Elend wieder Wählen würde. Also es wird nun Stimmung gemacht gegen eine Linke Partei. Allerdings auch ich würde nichts Rechts wählen da ich in meiner Einstellung zur Gewalt da völlig Gewaltfrei bin. Was mich noch Ärgert ist die Tatsache, dass 45 Milliarden für die Rüstung bereit gestellt werden sollen aber dieser Betrag der Grundsicherung ich bin vom Glauben abgefallen als ich hörte, dass der dafür zu Verfügung gestellte Betrag von ehemals 3,8 Milliarden über etwa 2 Milliarden nun bei 1,2 bis 1,5 Milliarden liegen soll.
    Das hat mit Sozialstaat absolut nichts mehr zu tun und ist so etwas von Korrupt das ist für mich auch keine Demokratie mehr.
    Hee warum treten die Führer dieser Staaten wo es Unfrieden gibt eigentlich nicht in einem Boxkampf gegeneinander an und lassen endlich mal das Volk in Frieden und Glücklich leben. Wenn ich mir betrachte wie viele Raketen da Gestern wieder auf Israel verpulvert wurden und andere Menschen dafür Hungern und im Elend leben habe ich dauerhaft einen dicken Hals. Und hier gehören wir dazu die dieses am Ende der Kette geht es doch eigentlich nur um Macht und noch mehr Geld für die Reichen. Leute Geld ist ein Mamon und Scheinparadies auf Erden. Im ernst wer will in einem kurzen Leben Milliarden verprassen.

  13. Solange der Bürger nicht das Staatssystem versteht, unter dessen diktatorischen Gesetzgebung
    er lebt, wird sich im Rentenbetrugssystem von staatlicher Seite aus, nichts ändern.
    Diese Rentenmisere, wurde erst durch die Gesetzgebung und Vorgabe der Arbeits-, u.
    Endgeld Zuweisung durch die Bundesregierung eingeführt.

    Der STAAT, beschließt um sich zu erhalten für das Volk Bedingungen,
    deren Auswirkungen das Volk zu tragen hat.

    Das Volk, der Leistungsträger, bezahlt über 45 Jahre seine Rentenbeiträge an den
    STAAT als >zinslos< Darlehen unter Verdienstbedingungen, die der STAAT dem Arbeitgeber vorschreibt.
    Um dann als Rentner, wieder über die Steuer (Zwangs.Enteignungsabgabe) an den STAAT,
    wieder im untersten Einkommen-, u. untersten Lebensqualität gehalten zu werden.

    Der STAAT fragt bei der Rentenerhöhung immer nach der Gegenfinanzierung, bei Cent-Beträgen,
    während bei der Erhöhung der Pensionen, diese in % bekannt gegeben werden,
    weil diese Erhöhungen teilweise höher ausfallen, als ein Rentner im Monat –
    von dem STAATS – Rentenbetrugssystem zugestanden wird.
    Auch dürfte den wenigsten bekannt sein, das wenn die Rentenauszahlung durch den STAAT eingestellt wird,
    die Pensionen noch weitere 6 Monate ausbezahlt werden.

    Ebenso, wie hoch ist der eingezahlte Rentenbeitrag, welche von vorzeitig Verstorben geleistet wurde. Diese werden auch nur kommentarlos vom STAATS-System einbehalten.

    1. Die Pensionen steigen nach wie vor im gleichen Verhältnis wie die Beamtengehälter OHNE JEGLICHE DÄMPFUNGSFAKTOREN! Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht NICHT beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit! Schließlich begründet doch sogar das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG Und verweist hier in den Abs. 86/87 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872.

  14. Zwei weitere Unverschämtheiten, die im obigen Artikel nicht erwähnt wurden:

    – Vermögen, egal wie hoch, wird außen vorgelassen

    – Das Einkommen wird geprüft.
    Und auch das Einkommen des Ehepartners. Das des
    nichtehelichen Lebenspartners jedoch nicht.

    Die Begründung, dass der Zahnarztgattin nicht die Grundrente nachgeworfen werden solle, es solle nur an wirklich Bedürftige gezahlt werden, ist nur scheinheilig.

    Denn, die berühmte Zahnarztgattin, jung und gebärfreudig,
    hat “selbstverständlich” Anspruch auf Kindergeld.

    Da gilt dann das Gerede von “nur für Bedürftige” nicht.

  15. Der Grundgedanke der Grundrente war ja wohl mal:

    Jeder alte Mensch soll im Alter einigermaßen gut leben können,
    ohne Flaschen sammeln zu müssen, ohne am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilhaben zu können, ohne 30 – 40% seiner statistisch möglichen Lebenszeitfrüherem sterben zu müssen.

    Ob man diese Lebensfinanzierung nun Grundrente oder Sozialhilfe oder sonst wie nennt, um keinen Menschen vorzeitig sterben zu lassen und seine Restlebenszeit im Elend zu verkommen, sollte das Modell sein:

    Grundrente + Ansprüche aus eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen

    und zwar für JEDEN Menschen (siehe GG, “die Würde des Menschen….”)

  16. Diese Analyse ist bisher die beste und verständlichste! Danke Reiner und Mitstreiter!
    Also verteilen, liebe Leute, verteilen und euren Abgeordneten vor Ort um die Ohren hauen. Falls die überhaupt noch irgendetwas merken (wollen).

  17. Pingback: Hinweise des Tages – Die Welt

  18. Habe heute in der RP folgenden Bericht mit der Überschrift, Weitere Leerstände in der Innenstadt. Hier in diesem Bericht ging es vornehmlich um Grevenbroich in NRW. Ich meine aber klar hat dies auch mit der Kaufkraft zu tun. Ich denke, dass auch diese Veränderung der Grundrente wenig daran ändern wird. Die linke man mag ja von Seiten der großen Parteien gegen diese Partei um von eigenen Fehlern und von denen gab es eine Menge in vielen Jahrzehnten ablenken wollen indem man die auf deren SED Vergangenheit festnagelt. Aber eins lässt sich nicht bestreiten, dass diese Partei zu mindestens was soziale Gerechtigkeit betrifft mit Sahra Wagenknecht den Finger in diese Wunde gelegt haben. Wohin sich aber die Linke nun mit einer neuer Führung entwickelt bleibt abzuwarten. Für mich als Bürger und davon bin ich überzeugt ist dass was diese beiden bisher in Deutschland für einen Kramladen angerichtet haben ist das auch nicht besser. Ich hatte ja schon in meinen Vorberichten geschrieben, dass was auch die Presse heute schreibt, dass nun eine Halbtagskraft nun die Möglichkeit hat mit auf 900 € aufgestockt zu werden. Ich nenne mal ein Beispiel: Eine Insolvente Person ich spreche hier von einer Person weil ich davon ausgehe es eine große Anzahl von Rentnerinnen und Rentner gibt die bedingt durch Todesfall eines Partners oder Scheidung alleine lebt. Aber auch bei noch verheirateten Paaren mit die ehemals in normalen Berufs und Erwerbsleben gelebt haben mit möglichen Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder anderes Nun ich bin durch so aus folgen des Verlassen Werdens nach 27 Jahre Ehe in eine solche Insolvenz gegangen.
    Die aktuelle Tabelle weißt aus, dass erst ab einen Betrag von 1.199,99 €uro etwa 7,99 € gepfändet wird. Diese Summe erreichen mit der neuen Grundrente und alles was da beschlossen wurde weder ich gesehen alleine aus meiner Rente nach Scheidung mit Herstellung und Kürzung von 43% innerhalb des Versorgungsausgleichs noch die Halbtagskraft die diese festgesetzte Kriterien innerhalb der Grundrente tatsächlich erreicht. Nun sehe ich die Höhe meiner Grundrente so ergibt sich da ein Betrag aktuell von 857 € nach Abzug des Versorgungsausgleichs. Nun aber auch meine ex Frau wird nicht aufgestockt auch wenn Sie innerhalb des Versorgungsausgleichs mit den 43 % eigentlich in diese Versorgung fallen könnte. Aber da Sie keine 35 Jahre hat fällt Sie durch das Sieb. Andererseits würde ich als Alleinstehende Person mit 857 € gerade so für Wohngeld in Frage kommen. Wahrscheinlich aber nur für eine Wohnung in der Größe wie es einer Hartz vier Person zusteht. Ja und in welchen Zustand manche dieser Häuser und Wohnungen sind habe ich schon oft gesehen auch im Haus wo meine Tochter wohnt. Nun da ich bedingt durch eine Vorruhestandsregelung meines ex Arbeitgebers von 2002 bis 2010 dann Vorruheständler war und da schon Rentner wurde hatte auch ich diesen Abzug der Rentenpunkte zu verkraften. Aber ja ich bekomme eine BR die Natürlich mich in die Lage versetzt in einem guten Mietverhältnis mit bezahlbarer Miete zu wohnen da 550 € nebst anderen Fixkosten bis etwa 800 € . Nun es bleiben mir dann etwa 800 € zum Leben. Nun da ich mich da auch aus gemachten eigenen Erfahrungen mit wenig Geld auskommen zu müssen schreibe und Kritisiere ich diese Politik auch.

  19. Das Ganze ist doch eine Mogelpackung. Da wischt man im ersten Moment die Kritik des Wählers zur Seite. Der betrachtende Fernsehzuschauer wischt sich die Augen. Donnerwetter die tun ja doch was gegen Altersarmut. Man rennt zum Aktenordner und schaut nach wie lange man studiert hat, wie oft man Arbeitslosen Zeiten hatte. Die Frauen schauen auf Kinder Betreuungszeiten, und hofft das man 35 Jahre Beitragszeit zusammen bekommt. Nervös greift man zum Telefon um sich bei der Beratungsstellen der Rentenversicherung Anstalten, zu erkundigen, und wird dort, manchmal barsch, abgewimmelt. Warten sie, wir wissen selber nicht wo der Hase lang läuft. Da bei muss in der Aktenlage doch bekannt sein wie viele Beitrags Jahre man eingezahlt hat. 35 Jahre Arbeitszeit ist lang wenn man beispielsweise Studienzeit, und Zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit abrechnet. Bisher wurden diese Punkte meines Wissens angerechnet. Nach den jetzigen Erkenntnissen durch die Politik wird man nur noch nervöser.

  20. Ursachen und Wirkung nicht verwechseln.
    wir leben in einer Demokratie, und sie bekommen bei uns bei einer demokratischen Wahl, keine Mehrheit für eine Politik, von der 80% der Bevölkerung profitieren würden. Kriegen Sie keine Mehrheit dafür. Sie kriegen jederzeit eine Mehrheit für eine Politik, von der die reichen 10% profitieren.

    Denn die Politik wird seit 40 Jahren gemacht und gewählt. CDU/CSU/SPD/FDP/ Grüne sind wirtschaftspolitisch eine Einheitspartei. Damit das so bleibt, wird jetzt auch noch die AfD gewählt. Denn die AfD ist noch Neoliberaler als alle anderen Alt Parteien sind.

    Die erzählen alle das gleiche: Beschäftigung durch Wachstum, kapitalgedeckte Altersvorsorge, Zins und Zinseszins, das was nur den Reichen 10% nützt. Und diese 5 Parteien holen immer über 80% bei den Wahlen bei jeder Wahl, meist sogar 85% Wie machen die das? Demnächst mit der AfD vielleicht bald 90%?

    Wie bringen die 70% der Bevölkerung dazu, gegen ihre eigenen Interessen zu wählen? Dabei machen es uns unsere Nachbarn, wie Holland, Österreich, Skandinavien oder die Schweiz um nur einige zu nennen, doch vor. Können die besser rechnen? In Deutschland ist es Ideologisch begründet.

    Schon heute haben wir eine Situation, dass ca. 40% der AN weniger als 2000 Euro brutto verdienen, und wenn es hier nicht eine 180 Grad Wende in der Lohn und Rentenpolitik gibt, können diese sich alle auf “Grundsicherung” sprich Sozialhilfe einstellen.

  21. Pingback: Zwei, drei ehrliche Vergleiche und die Grundrente wird peinlich – Maskenfall

  22. Die Grundrente ist unfair: Nun erhält eine Teilzeitkraft dank Staatszuschuss künftig so viel Rente, wie ein einfacher Arbeiter in 40 Jahren Vollzeit selbst erarbeitet hat. Ordnungspolitisch formuliert: Das Äquivalenzprinzip, wonach die Höhe der eigenen Einzahlungen die der Rente bestimmt, wird weiter ausgehöhlt. Und die Sache wird nicht dadurch besser, dass das Äquivalenzprinzip auch anderer Stelle in der Rentenversicherung schon durchbrochen wurde

    1. Es ist gut, dass das Äquivalenzprinzip durchbrochen wird, denn das ist es, was u.a. die Renten von den Arbeitslöhnen abhängig macht und das Zweiklassensystem weiter manifestiert!

      Alle Einkommen müssen einzahlen! Das Totschlagargument der Gegner:
      Wenn alle einzahlen dann haben ja auch alle Ansprüche – ja klar haben alle die einzahlen auch Ansprüche, aber wo ist das Problem? Dann würden sich auch endlich alle an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligen, was zu einem Großteil nur die gesetzl. Rentenversicherten müssen! Solange unser Zweiklassensystem nicht schnellst möglich in eine gesetzl. Rentenversicherung umgewandelt wird, die alle Einkommen zur Finanzierung heranzieht, ist weiterer Unfrieden programmiert. Demografische und sonstige Entwicklungen gehen offensichtlich an Beamten, anders berufständisch Versicherten, Selbständige und Politiker vorbei. Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Pensionen. Über Rentenfragen entscheiden nur Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind.
      Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, indem es Bürger allein deshalb besser stellt, ab dem Moment wo sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach “hergebrachten” Grundsätzen zu regeln. Welchen “hergebrachten” Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG und verweist hier in den Abs. 96/97 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872 – Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht NICHT beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit!
      . . . Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben.
      Es bedarf einer Erwerbstätigenversicherung, die alle Einkommen erfasst, ohne private Saugnäpfe dazwischen ohne Beitragsbemessungsgrenze, Auszahlungen nach unten wie oben gedeckelt. Wäre der Riester-Rürupbetrug, die Teilprivatisierung der gRV und die vielen anderen Rentenkürzungen durchgesetzt worden, wenn alle Einkommen gleichermaßen von rentenpolitischen Entscheidungen betroffen wären? Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus.

  23. Ich denke, dass sie die Presseerklärung der Partei DIE LINKE zu diesem Skandalurteil nicht gelesen haben, das mit der unsäglichen Stellungnahme von Katja Kipping nichts aber auch gar nichts zu tun hat.
    “Grundrente ist kein Meilenstein”
    „Der Grundrenten-Kompromiss ist kein sozialpolitischer Meilenstein, sondern der Rettungsring für den Fortbestand der Bundesregierung. Es ist richtig, dass es endlich einen Rentenzuschlag für Menschen mit niedrigen Löhnen geben soll. Die Einkommensprüfung ist viel zu hart und wird viele Frauen ausschließen“, erklären der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch und Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE. ……………….

    weiteres nachzulesen unter:
    https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/
    oder auch bei den NachDenkSeiten

    DIE LINKE ist die einzige!! Partei in Deutschland, die ein Rentenkonzept a la Österreich fordert. Dann gibt es keine Altersarmut mehr.

  24. Wer kann sich durchsetzen und eine Mindestrente von 1100 Euro durchsetzen?
    Solange die Beamten nur nehmen und nicht selber einzahlen, wird alles beim alten bleiben. Wie heißt es so schön: “eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.”

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