Kindererziehung nach 1992 ist drei Rentenpunkte wert, Kindererziehung vor 1992 seit dem 1. Juli 2014 zwei Rentenpunkte (vorher lediglich ein Punkt). Es wird also bestenfalls 50% Gerechtigkeit hergestellt. Finanziert wird diese Maßnahme nicht aus Steuergeldern, sondern vollständig aus Versichertenbeiträgen der Rentenversicherung – der Staat greift in fremde Kassen um staatliche Aufgaben zu finanzieren. Dann gibt es eine Reihe von größeren und kleineren Merkwürdigkeiten, über die der SWR berichtet:
“Perfide Art des Geschenkeverteilens”
Mit der Mütterrente will die Politik der Generation danken, die unseren Wohlstand aufgebaut hat. Doch in der Praxis bekommen viele Frauen diese nur mit hohen Abschlägen.
Die Mütterrente – eine Milchmädchenrechnung?
Der Plan der Bundesregierung klang eindeutig: Etwa 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt gekommen sind, sollten Kindererziehungszeiten in der Rente besser honoriert bekommen. Pro Kind gab es – rückwirkend zum 1. Juli 2014 – im Westen 28,61 Euro monatlich mehr, im Osten 26,39 Euro. Dies war eine Verdoppelung des bisher gezahlten Zuschlags.
Doch beileibe nicht alle Frauen profitieren nach SWR-Informationen von der Neuerung. Bei bis zu 1,45 Millionen Rentnerinnen kommt die Mütterrente nur gekürzt an, manche Frauen erhalten sogar keinen Cent mehr. Das ergibt eine Berechnung der Deutschen Rentenversicherung für das ARD-Mittagsmagazin.
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Zuschlag übersteigt oft Freibetrag
Grund ist der Freibetrag, der im Westen bei 755,30 Euro und im Osten bei 696,70 Euro liegt. Jeder Euro, den Rentner darüber hinaus einnehmen, wird um 40 Cent gekürzt. In vielen Fällen liegen die Frauen wegen der Mütterrente über dem Freibetrag und müssen deshalb Abschläge in Kauf nehmen. Im Endeffekt führt dies dazu, dass die Frauen ihre Mütterrente nicht in voller Höhe, sondern nur zum Teil erhalten.
Manche Rentnerinnen gehen nach der aktuellen Berechnung der Deutschen Rentenversicherung sogar ganz leer aus. Denn wer von der Grundsicherung lebt, erhält zwar die Mütterrente, doch der Betrag wird in gleichem Umfang von der Grundsicherung wieder abgezogen.
Links rein, rechts raus
Für den Rentenexperten Stefan Sell, Direktor des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz, ein Unding: “Das heißt der Staat steckt den Müttern in die linke Tasche einen Betrag rein und sagt hier, wir honorieren eure Lebensleistung und mit der gleichen Hand holt er sich diesen Betrag aus der rechten Manteltasche wieder raus und die Betroffenen bekommen keinen Cent mehr. Das ist natürlich eine sehr perfide Art des Geschenkeverteilens”, so Sell.
Sell fordert für die Generation der Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, mehr Rente: “Die haben unter viel schwierigeren Bedingungen ihre Kinder aufziehen müssen. Die mussten nämlich alle raus aus dem Arbeitsmarkt, später kamen sie kaum wieder rein. Und dann stellen diese Frauen auch noch fest, dass von diesem mickrigen Betrag, den sie da mehr bekommen, dann auch teilweise gar nichts oder nur ein Anteil bei ihnen ankommt. Das heißt eigentlich sind sie doppelt bestraft.”
Quelle: SWR, 18.12.2014
Gründlich über die merkwürdigen Rahmenbedingungen der Mütterrente informiert Prof. Dr. Stefan Sell auf der Seite (10.01.15):
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2015/01/10-muetterrente.html
test
Es ist unglaublich, was da an Gesetzen im Namen des Volkes verabschiedet wird.
Prof. Sell hat die Ungerechtigkeiten sehr gut herausgearbeitet. Dieses Wissen und Professionalität fehlt ganz offensichtlich den Konstrukteuren dieses Murksgesetzes.
Es ist nicht nur eine zweifelhafte Gerechtigkeit, nein es ist viel schlimmer, denn ungerechter geht es nicht.
Was Prof. Sell nicht mit erwähnt, ist, dass mit jeder Erhöhung ja auch mehr Geld in die Kranken- und Pflegekassen gespült wird,
von der linken Tasche in die rechte. Es sind ja Bruttobeträge. Und ausgerechnet die Mütter (wenige Väter) die es am nötigsten hätten, haben nichts davon, auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung “Ihre Vorsorge” heißt es: Das ist die Logik der Sozialgesetze. Zynisch. Wenn Frauen das hätten voraus ahnen können, weil sie als sogenannte Hausfrauen Haus, Hof, Kinder und Ehemann versorgt haben (meist mit Minijob) und dafür ( auch als Witwen) später dann in der Altersarmut landen, vielleicht hätten viel mehr Frauen, mit damals möglichen Mitteln versucht zu verhindern, Kinder zu bekommen, nur leider hatten sie damals (wie heute) kaum Chancen auf einen versicherungspflichtigen Arbeitsplatz, Kindertagesstätten gab es noch weniger.
Dieses Gesetz ist noch ungerechter, komplizierter, bürokratischer und was sonst noch. Gibt es schon Beschwerden vor dem BverfG? Aber gefürchtet werden muss, dass auch dieses, gegen den Art. 3 GG – Gleichheit vor dem Gesetz, verstoßende Konstrukt, im Sinne der Politik abgesegnet werden wird. Ach ja, nicht dass es ihnen nicht gegönnt sei, erwerben nun auch Pensionäre, anders berufständisch Versicherte ( z.B. Ärztinnen, die nie in die gRV eingezahlt haben), u.s.w. damit Ansprüche an die Gesetzl. Rentenversicherung? Wenn z.B. mit 3 Kindern automatisch 6 Entgeltpunkte erreicht sind? Nur wird das wiedermal allein aus den Beiträgen der gesetzl. Rentenversicherten, also damit aus deren Löhnen bezahlt, noch eine versicherungsfremde Leistung mehr und damit beteiligen sich ausgerechnet die nicht mit an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die eine bessere Altersversorgung für sich selbst für selbstverständlich erachten. Wer konstruiert solche Gesetzesungetüme? Herr Staatssekretär Asmussen?? Und wie kriegen wir das wieder in gerechtere Bahnen?
Siehe auch: http://www.tagesspiegel.de/meinung/wo-bleibt-die-rechtssicherheit-bei-der-rente/9287658.html