Die Gewerkschaftstage von ver.di und der IG Metall beschlosen in diesem Jahr den Kampf gegen die Altersverarmung und für lebenstandsichernde Renten zu einem Schwerpunkt der nächsten Jahre zu machen. Korrespondierend hierzu zeigen sich auch in der politischen Landschaft ermutigende Bewegungen. Es macht deutlich, dass wir mit dem “Seniorenaufstand” auf dem richtigen Weg sind. Der Druck auf Politiker muss anhalten und gesteigert werden. Wir dokumentieren:
Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD hat zum Bundesparteitag einen Antrag eingebracht, der einen Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik fordert: Reform und Revitalisierung der gesetzlichen Rente – Den Lebensstandard im Alter sichern. Der Antrag wird ausführlich begründet und enthält nach unserer Auffassung überwiegend richtige Elemente zu dem geforderten Wechsel in der Rentenpolitik. Mit ähnlicher Stoßrichtung verlangt die “Arbeitsgemeinschaft 60+” und eine Reihe von Kreisverbänden eine Änderung der SPD-Rentenpolitik. Der SPD-Parteitag findet vom 10.-12.12.2015 in Berlin statt.
So sieht es die Bundesregierung, Statistik . . . Lügen mit Zahlen.
hib – heute im bundestag Nr. 655
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Fr., 11. Dezember 2015
Bericht zur Rentenversicherung
Arbeit und Soziales/Unterrichtung
Berlin: (hib/CHE) Die Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung sind trotz des Rentenpakets der Bundesregierung gut gefüllt. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung für 2015 hervor, der nun als Unterrichtung (18/6870)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806870.pdf
vorliegt. Demnach sind die Beitragseinnahmen von Januar bis Oktober 2015 um rund drei Prozent gestiegen. Die Nachhaltigkeitsrücklage beträgt Ende des Jahres 33,7 Milliarden Euro und entspricht damit 1,75 Monatsausgaben. Der Beitragssatz bleibt bis zum Jahr 2020 unverändert bei den derzeitigen 18,7 Prozent und steigt erst danach schrittweise auf 21,5 Prozent im Jahr 2029. Kontinuierlich sinken wird dagegen das Sicherungsniveau vor Steuern der gesetzlichen Rente, bis auf 44,6 Prozent im Jahr 2029.
Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass zum Stichtag 1. Juli 2014 die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrags für Versichertenrenten bei Männern 1.006 Euro und bei Frauen nur 583 Euro betrug. Mit einem Wert von 770 Euro lag dieser Zahlbetrag bei den Frauen in den Ost-Bundesländern, vor allem aufgrund der unterschiedlichen Erwerbsverläufe, deutlich über dem Wert in den West-Bundesländern von 532 Euro. Knapp 20 Prozent der Rentner in Deutschland (Vier Millionen) erhielten mehr als eine Rente. Rund 87 Prozent der Mehrfachrentner waren Frauen.
Die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung dürften jedoch nicht mit dem gesamten Alterseinkommen gleichgesetzt werden, denn die Einkommen älterer Menschen flössen aus unterschiedlichen Quellen, schreibt die Regierung. So verfügten Ehepaare in Rentnerhaushalten mit einer Bezugsperson über 65 Jahre im Jahr 2011 über ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 2.510 Euro (West) und 2.016 Euro (Ost). 64 Prozent der Einnahmen in Seniorenhaushalten kommen dem Bericht zufolge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, andere Alterssicherungssysteme erreichen 21 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Anteil von Quellen außerhalb der Alterssicherungssysteme liegt mit 24 Prozent bei den Ehepaaren in den alten Bundesländern doppelt so hoch wie in den neuen mit rund 12 Prozent.
Die Bundesregierung ist auch der Meinung, das alle Rentner jährlich mit 4000 Euro gesponsert werden, weil aus dem Bundeshaushalt jährlich an die GRV ein “Zuschuss” gezahlt wird, von etwa 81 Mrd. Euro.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/01MagazinSozialesFamilie/2011/11/11.html?context=Inhalt%2C3
Aber wie jeder, der nur halbwegs informiert ist inzwischen weiß, ist das kein Zuschuss, sondern seit 1957 mangelhafte Teilerstattungen für aus den Rentenbeiträgen finanzierte versicherungsfremde Leistungen, mit der Folge, dass der GRV bis heute rund 700 Mrd. Euro fehlen – aus dem Eigentum der gesetzl. Rentenversicherten.
Das ist für die SPD in der Tat schon ein enormer Fortschritt, dieser Antrag. Viele sehr wichtige
Punkte sind damit zu Papier gebracht.
Wie aber den Versicherungs-Finanzmarkt-Privatisierungs-Förderern aus der SPD Paroli bieten?
Allerdings ist es schon merkwürdig, dass das Alterseinkünftegesetz nicht infrage gestellt wird.
Nachweisbar ist, dass es auf falschen Zahlen beruht.
Auch den Missbrauch der Rentenbeiträge aus den Löhnen der gesetzl. Rentenversicherten seit 1957 durch alle Finanzminister und den damit verursachten Schaden bis heute von rund 700 Mrd. ist, soll nicht korrigiert und für die Zukunft ausgeschlossen werden? Es wird keine alle Ausgaben bilanzierende Buchhaltung gefordert, die aber unabdingbar ist, ebenso wie die Zweckbindung der Rentenversicherungsbeiträge.
Eine Solidargemeinschaft benötigt Treuhänder, der zuverlässig mit Beiträgen wirtschaftet und diese nicht zweckentfremden und von der Politik an weltweite agierenden Renditegeier verscherbeln lässt.
Bisher sind alle Urteile des BVerfG zum Schaden des gesetzl. Rentensysten erfolgt.
Die Rentenversicherungsbeiträge wurden zum Allgemeingut gemacht.
Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).