3. Mindestrenten über der Armutsgefährdungsschwelle, aktuell 1.100€ netto

Es werden wirksame Regelungen zur Vermeidung von Altersarmut getroffen.

Armutsfeste Renten liegen stets über der Armutsgefährdungsschwelle. Entsprechende Mindestrenten werden nach 15 Jahren Beitragsleistung gewährt.

Die Mindestrente würde aktuell (2019) für Einzelhaushalte eine Höhe von 1.100€ netto aufweisen. Die regional sehr unterschiedlichen Wohnkosten werden durch erweiterte Wohngeldzuschüsse ausgeglichen.

Die Mindestrenten setzen sich aus der Altersrente bzw. Erwerbsminderungsrente plus einem steuerlich finanzierten Aufstockungsbetrag zusammen.

 

Zur Orientierung und zum besseren Verständnis:

In Österreich beträgt die „Mindestsicherung“ nach 15 Jahren 1.089 € (netto ca. 1.033€), nach 30 Jahren erhöht sie sich auf 1.224 € (netto: ca. 1.145€). Die Differenz zwischen der Niedrigrente und der Mindestsicherung wird als „Ausgleichszulage“ aus Steuermitteln finanziert.

 

Die Armutsgefährdungsschwelle wird durch destatis im Rahmen der Mikrozensuserhebungen fortlaufend ermittelt. Für das Jahr 2018 wurde von destatis eine bundesdurchschnittliche Armutsgefährdungsschwelle von 1.035 € für Einzelhaushalte ermittelt. Nach dem Erhebungsverfahren EU-SILC beträgt die Armutsgefährdungsschwelle in Deutschland 1.092 €.

Die Wohnkosten machen den größten Anteil an den Lebenshaltungskosten aus. Sie sind regional sehr unterschiedlich und müssten durch erweiterte Wohngeldzuschüsse ausgeglichen werden.

 

Unser Armutsbegriff: Wichtig ist eine Verständigung darüber, welcher Armutsbegriff der Bekämpfung von Altersarmut zu Grunde gelegt wird.

 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll, wie Hartz IV, verhindern, dass Menschen unter dem absoluten Existenzminimum leben müssen. Darunter drohen Hunger und Obdachlosigkeit. Die Zahl der Grundsicherungsempfänger stieg in 15 Jahren um 146%.

Nach einer Studie des DIW nehmen nur 38% der Berechtigten, d.h. 559.000 Menschen die Grundsicherung im Alter in Anspruch. Berechtigt wären tatsächlich über 1,5 Millionen. Zur Vermeidung des menschenunwürdigen Kontrollregimes gehen hunderttausende ältere Menschen zur Tafel, sammeln Pfandflaschen oder führen auch in hohem Alter niedrigentlohnte Arbeiten aus. Der Regelsatz von 424€ ist auch deutlich zu niedrig um den Lebensunterhalt zu bestreiten und eine minimale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

 

Deutlich besser geeignet zur Beurteilung, ob Menschen in Armut leben müssen, ist die international vereinbarte Definition der Armutsgefährdungsschwelle. Wer in einem Land weniger als 60% des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) bezieht, gilt als armutsgefährdet. In dieser Definition werden die soziokulturellen Bedürfnisse berücksichtigt. Nach dem bundesdurchschnittlichen Median lag die Armutsgefährdungsschwelle 2018 bei 1.035€ netto für Einzelpersonen. Jährlich werden durch den Mikrozensus (ca. 350.000Haushalte bzw. 850.000Menschen) Menschen bzw. Haushalte ermittelt, die unter diesen Bedingungen leben.

 

Der Anteil der in Armut lebenden RentnerInnen und PensionärInnen hat sich dramatisch entwickelt.

Seit 2014 liegt die Armutsgefährdungsquote der RentnerInnen/PensionärInnen über der Quote der Gesamtbevölkerung. Die Tendenz wird sich noch verstärken, wenn die Jahrgänge, die lange Zeit in prekären Arbeitsverhältnissen gearbeitet haben, in Rente gehen und wenn die gesetzlichen Rentendämpfungsfaktoren ihre volle Wirkung entfalten.

 

Eine von Matthias W. Birkwald und Gerd Bosbach beauftragte (und bezahlte) Sonderauswertung der Mikrozensusdaten hat ergeben, dass bei Rentnerhaushalten die Zahlen ca. 3.5% höher liegen (Quote bei Rentnerhaushalten: 19,6%; Pensionärshaushalte: 0,9%).

 

Die vereinbarte Grundrente ist kein geeignetes Instrument gegen Altersarmut. Die Zuschlagsbeträge führen zu Grundrenten weit unter der Armutsgefährdungsschwelle. Die Voraussetzungen bilden eine hohe Hürde: mindestens 35 Jahre Beitragszeiten, durchschnittlich mindestens 30% des Durchschnittseinkommens und Einkommensprüfungen. Das schließt bis zu 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, selbst von diesen unzulänglichen Grundrenten, aus. Tendenz steigend.