Mütterrente – zweifelhafte Gerechtigkeit
Kindererziehung nach 1992 ist drei Rentenpunkte wert, Kindererziehung vor 1992 seit dem 1. Juli 2014 zwei Rentenpunkte (vorher lediglich ein Punkt). Es wird also bestenfalls 50% Gerechtigkeit hergestellt. Finanziert wird diese Maßnahme nicht aus Steuergeldern, sondern vollständig aus Versichertenbeiträgen der Rentenversicherung – der Staat greift in fremde Kassen um staatliche …