Eine sehenswerte Sendung: „Die RENTEN Anstalt“ vom  07.05.2024

Die Sendung ist hier in der ZDF Mediathek abrufbar:

Lob und Kritik unseres Mitstreiters Dr. Peter Westendorf

Hallo liebe Mitstreiter,

die Performance der Anstalt über die Situation der Rentner und Pensionäre in Deutschland hätte nicht besser in unserem Sinne ausfallen können. Die Sendung sollte zum festen Bestandteil unseres Portfolios über eine gerechte Rente zählen. Dem Spektrum der genannten Privilegien der Pensionsbezieher wird die Anstalt nur in Teilen der Wirklichkeit gerecht, und es hätte die Sendung gesprengt, dieses auch nur näherungsweise zu vertiefen. Der Anspruch auf einen der Satire eigenen überspitzten Darstellung der Thematik könnte als Realsatire gewertet werden. Allerdings dürfte die Realität der exorbitanten Privilegien jeden Versuch einer satirischen Aufarbeitung scheitern lassen, weil sie damit jedwede Vorstellungskraft überfordern dürfte.

Als Streiter für eine sozialpolitisch gerechtfertigte Erwerbstätigen- und Bürgerversicherung servierte uns das ZDF auf dem Silbertablett 50 Sendeminuten für ein Millionenpublikum. Dies in Funktion eines quasi Multiplikators für unsere gemeinsame Sache, wie wir es in unseren kühnsten Träumen nicht hätten vorstellen können. – Mit welchem Ergebnis? Bei optimistischer Betrachtungsweise mag sich eine gewisse Sensibilisierung für die Thematik bei einem überschaubaren Teil der Zuschauer eingestellt haben. Dies aber weit entfernt von einem kollektiven Aufschrei der um Milliarden betrogenen Rentenempfänger und Beitragszahler. 

Den Autoren und Redakteuren der “Anstalt” dürfte die Reaktionsunfähigkeit des Publikums zum Kalkül gehören. Aus deren – unausgesprochenen – Sicht führt dies zum Paradoxon, dass nicht die Regierenden, sondern die Regierten zum verhöhnten Ziel der Darsteller geraten. Ob es jemand bemerkt hat?

Dass sich der Beamtenstand dank ihrer Lobby mittlerweile weit über die Intention des Artikels 33 des Grundgesetzes hinaus zum Staat im Staate fortentwickelt hat, ist ein Umstand, dem sich zu widersetzen, die Eliten kaum noch in der Lage sehen oder schlechthin nicht getrauen. In Analogie des Spruches, dem Papst Leo X. zugeordnet wird: “Gott hat uns das Papsttum gegeben, so lasst es uns genießen!”, können die qua Amt gesellschaftlich herausragenden und privilegierten Vertreter der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums mit Fug und Recht sagen: “Die Verfassung hat uns das Beamtentum gegeben, so lasst es uns genießen.”

M s. G.Peter Westendorf

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12 Kommentare

  1. Ich war Landesbeamter im Land Berlin, kann also nur für “berliner Beamte” schreiben. Den Inflationsausgleich von 3000,00€ haben alle Angestellten und Beamte im Land Berlin, die noch im aktiven Dienst sind, in mehreren Teilen erhalten. Ich, Pensionär, habe nichts erhalten. Abfindungen sind immer billiger, als Tariferhöhungen. Sie werden einmalig gezahlt und müssen nicht auf Renten und Pesionen angerechnet werden. Ein Hochzeitsgeld oder eine Prämie für ein Kind in Höhe mehrere Hundert Euro habe ich nie bekommen. Das sind Mythen. Berlin ist über 10 Jahre aus der Tarifgemeinschaft Bund/Länder ausgestiegen. Die Berliner Beamten und Angestellten haben also über 10 Jahre lang keine nennenswerten Tariferhöhungen bekommen. Meine Frau ist Bundesbeamte und hat meines Wissens auch keine Hochzeitsprämie oder Kinderprämie bekommen. Alledings ist eines sicher, das Beamtentum ist eine Einrichtung aus der Kaiserzeit und übflüssig, wie ein Kropf. Wenn also im Bund und in allen Bundesländern am Beamtentum festgehalten wird, hat es wohl handfeste Vorteil z.B. indem Beamte auf lange sicht billiger sind, als angestellte.

  2. Es ist zu einfach, nur die Politiker und die Beamtenschaft dafür verantwortlich zu machen, dass wir im Bemühen um eine “Rentenreform” nicht zu Ergebnissen kommen. Wie nicht anders zu erwarten, verteidigen die Beamten und Politiker ihre eigenen Interessen mit Vehemenz. Die Lobbyarbeit des Beamtenbundes in um ein Vielfaches erfolgreicher, als z.Bsp. die zaghaften Bemühungen der Sozialverbände und Gewerkschaften. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Beamtenbund Mitglied des DGB ist bzw. dass die Interessen des Beamtenbundes vom DGB mit Nachdruck vertreten werden. Wie erfolgreich der Beamtenbund den DGB bereits für seine Interessen vor den Karren gespannt hat, lässt sich an folgendem Grundsatzbeschluss des DGB erkennen: DGB-Position: Beamt*innen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
    Der 22. OBK des DGB hat im Mai 2022 in seinem Antrag B001: “Arbeit der Zukunft gestalten – Sozialstaat stärken” beschlossen, Selbständige inkl. verkammerte Berufe und Abgeordnete in die GRV einzubeziehen. Beamt*innen wurden explizit ausgenommen: “Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben in der Vergangenheit beschlossen, dass die GRV langfristig zur Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden soll. Daher wird der DGB Vorschläge für Möglichkeiten zur Einbeziehung aller Erwerbstätigen erarbeiten, sofern sie nicht unter den Art. 33 Abs. 5 GG fallen.” Besser kann es für den Beamtenbund doch gar nicht laufen.
    Aber nicht nur der Beamtenbund stemmt sich gegen die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung. Auch die berufsständischen Versorgungswerke sind entschieden dagegen, dass sich an Ihrer “Sonderstellung” etwas ändert. Wenn man sich vor Augen führt, welche Branchen/Berufszweige eigene Versorgungswerke haben, dann wird einem auch sofort klar, welchen Einfluss diese Versorgungswerke auf die Politik haben (https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsst%C3%A4ndische_Versorgung ).
    Last not least hat auch die Medienbranche ihre eigenes Versorgungswerk (https://dju.verdi.de/service/organisationen/++co++94da28b4-dcc0-11e2-b721-52540059119e ). Damit ist auch die “vierte Kraft im Staate – die Medien ” nicht für die Ziele einer Erwerbstätigenversicherung zu gewinnen, da nicht zu erwarten ist, dass sich die Medienbranche für eine Erwerbstätigenversicherung einsetzt, wenn sich damit für die Medienbranche ein Interessenskonflikt zu ihren eigenen Interessen ergeben würde.

    So bedauerlich es ist, so sieht eine “nüchterne” Bestandsanalyse zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus. Woher soll demzufolge der Veränderungswille zu einer Rentenreform kommen, die die Zukunftsprobleme der Altersversorgung aller Bürger zu einem solidarischen, auskömmlichen Ergebnis für alle Bürger führen könnte. Zu guter Letzt müssen sich die jetzigen Rentner auch noch in der öffentlichen Diskussion verunglimpfen lassen, dass sie mit ihren ( üppigen !!!! ) Rentenbezüge die Zukunftsperspektiven der jungen Generation verschlechtern. Sorry, ich bin grundsätzlich ein positiv gestimmter Zeitgenosse. In Sachen GRV bin ich allerdings aufgrund der Faktenlage zu einer anderen Einsicht gekommen.

  3. Es wird vergessen, daß die heutigen Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet haben, das mitgeschaffen haben, was die Abgeordneten, die Beamten, die Politiker oder andere Egoisten usw. heute für sich absahnen und den Rentnern auch nur eine Kleinigkeit abgeben.
    Es geht nicht darum, wer hat Recht zu diskutieren und daß es so sein muß, wie es ist, man diskutiert das Problem vom Kopf her, aber so kann man es nicht lösen!
    In jedem Beruf ist eine Ausbildung notwendig, nur nicht für Politiker, geenerell für Entscheider…, aber dann absahnen, mit Pension, Gehalt,
    Zulagen etc.
    Rentner haben keine Lobby. Gewerkschaften unterstützen die nicht, denn die brauchen ja den schnellen Erfolg—Rentner kosten den Staat viel Geld, da könnte man ja (überspitzt!) denken, eigentlich ist man froh, wenn Rentner nicht so alt werden, dann spart man doch einiges an Geld!

  4. Auch das wird gern vergessen, bezw. ist kaum bekannt: Im Jahr 1955 war der Kapitalstock der Gesetzlichen Rentenversicherung bereits auf 14,5 Milliarden DM angewachsen. Das entsprach damals dem halben Bundeshaushalt. Er wurde durch das Kriegsfolgenschlussgesetz (Bundestagsdrucksache 1659 vom 08.09.1955) zugunsten der Staatskasse enteignet.
    Auf Seite 67 heißt es: “Der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten ist in Artikel 120 GG die Garantie gewährt worden, dass ihre Leistungsfähigkeit notfalls durch Einsatz von Haushaltsmitteln des Bundes sichergestellt wird. Damit besteht keine finanzielle Notwendigkeit, die verbrieften Forderungen dieser Träger der Sozialversicherung, die sich auf 14,5 Milliarden Mark belaufen, in die Ablösungsberechtigung einzubeziehen”.

  5. Demokratie und Rechtsstaat ist mit dem Art. 33 Absatz 5 ohne jegliche Einschränkungen nicht möglich. Entweder muss das Berufsbeamtentum abgeschafft werden, oder noch besser, die Gewaltenteilung im GG festgeschrieben werden, das heißt, wer sich einmal für das Beamtentum entschieden hat, darf sein Leben lang keine politischen Ämter bekommen, egal auf welcher Ebene.  Dazu gab es schon 1948 ein Gutachten von einem Gießener Staatsrechtsprofessor, der vor der endgültigen Entscheidung genau auf die Entwicklung hingewiesen hat, Prof. Dr. Carl Heyland, “Das Berufsbeamtentum im neuen demokratischen deutschen Staat.” Walter de Gruyter & Co, Berlin 1949 (Stand 1.10.1948), eine staatsrechtliche Studie, 156 Seiten. Leider ist das nicht elektronisch zu finden. Danach kam der Art. 33, Absatz 5, ins GG.

  6. Hier auf der Seite myheimat.de/bobingen/c-politik/beamte-ihre-pension-und-staendige-einsparungen-an-ihnen . . wird von einem Beamten 2011 aufgezählt, was denn schon alles bei Beamte eingespart wurde und bedürfte der Korrektur, weil vieles einfach nicht stimmt:

    . . “Die Beamten zahlen für ihre Pension nichts ein. Die Pension der Beamten wird aus der Staatskasse bezahlt. Die Beamten sind mit ihrer Pension besser gestellt als Rentner. Dieses oder ähnliches liest oder hört man immer wieder. In den Medien wird immer wieder auf die scheinbar unverdienten Pensionen der Beamten verwiesen. Die Beamten würden keine Beiträge für ihre Altersversorgung leisten, heißt es. Es zeigt, daß die Zusammenhänge über das Zustandkommen des Ruhegehaltes eines Beamten verloren gegangen sind.
    Es ist richtig, der Beamte leistet in dem Sinne keinen Beitrag, sondern es werden Gehaltsteile einbehalten, die leider nicht förmlich ausgewiesen werden. Es ist in Vergessenheit geraten, daß dieser Umstand bei der Schaffung des Bundesbeamtengesetzes 1951 berücksichtigt wurde. Der Dienstherr schuldet den Beamten nach den Grundsätzen des Berufsbeamtentum in der aktiven Zeit und im Ruhestand eine angemessene Besoldung. Diese Alimentation wird durch eine eigenständige Beamtenbesoldung und Versorgung gewährleistet. Sie ist der Grund, daß die Beamten nicht in die gesetzlichen Versicherungssysteme einbezogen sind.
    Die in der amtlichen Begründung des Entwurfs des Bundesbeamtengesetzes von 1951 enthaltene Aussage lautet: „Die Höhe der Besoldung ist mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten“. Nach zu lesen ist dies in der Bundestagsdrucksache 2846, Seite 35, vom 19. November 1951. Die amtliche Begründung wurde in damaliger Zeit vom Bundesfinanzministerium, welches federführend war, in folgender Art präzisiert. Bei der Besoldungsfestsetzung wurde entsprechend dem zu Grunde gelegten Eckmannvergleich von einem Versorgungsbeitrag von pauschal 7 % ausgegangen. Der Eckmannvergleich stellte einen Bezug zum Sozialversicherungssystem her. Hierdurch wurde ein nachvollziehbarer Ausgangsmaßstab für die Festsetzung der Beamtenbesoldung gebildet. Ein Vergleich wurde folgendermaßen ermöglicht; die Bruttolöhne der Arbeiter wurden um 7 % gekürzt. Diese Kürzung umfaßte die regelmäßigen Abzüge für die Alters- und Arbeitsplatzsicherung. Abzüge dieser Art werden bei Beamten nicht gemacht. ( siehe finanzpolitische Mitteilungen Nr. 222, Seite 1888, vom 26. 11. 1955 ) Mit der Orientierung an dem Eckmannvergleich wurde eine Betrachtungsweise gefunden, die einer Kürzung der Beamtenbesoldung um 7 % gleichkam.
    Weiterhin heißt es in den Finanzpolitischen Mitteilungen der Bundesregierung vom 26. 11. 1955, Nr. 222, Seite 1884: „Die Steigerung des Durchschnittslohnes ( in der Wirtschaft ) ist allerdings, von beiden Ausgangspunkten gesehen, wesentlich höher als die der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst“.
    Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt. Mit Rücksicht auf die Altersversorgung heißt es. Es war ein Zusatz vorhanden, der Besagte, daß dieser Anteil vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte. Der Zusatz wurde natürlich nicht umgesetzt und das Geld nicht für die spätere Versorgung weggelegt.
    Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 9. 7. 1998 wurde eine Versorgungsrücklage des Bundes eingeführt. Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert. Diese Versorgungsrücklage sollte damit finanziert werden. Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde das Gesetz von 1998 geändert und führte zu einer Kürzung der Versorgung auf 71,75 % der Bezüge. Mit diesem Gesetz wurde eine Versorgungsrücklage eingeführt, was ja weiterhin ausgesagt, daß das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 nicht umgesetzt wurde.
    Je beschäftigtem Arbeitnehmer in der Wirtschaft sind seit 1951 die Bruttolohn- und Gehaltssummen wesentlich stärker gestiegen als der vergleichbare Wert für Beamte. Die damaligen Ausführungen der amtlichen Begründung zum Entwurf des Bundesbeamtengesetzes gelten somit auch weiterhin.

    – 2 –

    Das bisher gesagte über den Vorwegabzug wird durch Urteile, Schreiben und Untersuchungen bestätigt.
    Ein Schreiben des Bundesinnenministerium vom Aug. 2000 kommt zu folgender Feststellung: „Im System der Beamtenbesoldung und Versorgung ist seit den fünfziger Jahren eine Eigenbeteiligung der Beamten an ihrer Versorgung vorgesehen. Die Pensionen sind wirtschaftlich gesehen auf einbehaltenen, lediglich nicht förmlich ausgewiesenen Gehaltsbestandteilen aufgebaut. Dies bedeutet, bei der Bemessung der Besoldung der aktiven Beamten ist der spätere Versorgungsanspruch bereits berücksichtigt. Die Festlegung der Besoldung unter Berücksichtigung der späteren Versorgung bewirkt also mittelbar einen Gehaltsverzicht“.

    Ähnlich fiel auch ein Urteil des VG – Schleswig, Schl HA 2001, 193, aus. Es lautet: „Auch bisher haben Beamte im Vergleich zu Arbeitnehmern durch ihre von vornherein etwas niedriger bemessenen Bruttobezüge zu ihrer Altersversorgung beigetragen, aber in anderer Weise als die rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind die Pensionen auf einbehaltenen, nicht förmlich ausgewiesenen Gehaltsbestandteilen aufgebaut, da der Gesetzgeber bei der Bemessung der Besoldung den späteren Versorgungsanspruch bereits Berücksichtigt hat“.
    In einer 1996 veröffentlichen Untersuchung bestätigte die Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Frau Hedda von Wedel, daß die Angestelltenvergütung stets höher ist als die vergleichbare Beamtenbesoldung
    Es gibt Urteile des Bundesverwaltungsgerichts die davon ausgehen, daß der Beamte durch Gehaltsverzicht in der aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu seiner Versorgung leistet.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 6. 3. 2002, 2 Bvl 17/99, festgestellt: „Statt Beiträge einzubehalten, zahlt der Dienstherr entsprechend geringere Bezüge aus. Wirtschaftlich entscheidend bleibt in beiden Fällen: Der Gegenwert der geleisteten Dienste setzt sich zusammen aus einem Anteil ( aktuell Verfügbarer ) Zahlungen ( abzüglich einbehaltener Lohnsteuer ) und einem Anteil nicht aktuell verfügbarer Versorgungsanwartschaft“…“In Höhe des nicht verfügbaren Anteils der Versorgungsanwartschaft sind beide Vergleichsgruppen (Versorgungsempfänger u. Rentner) während der aktiven Erwerbstätigkeit wirtschaftlich mit den Aufwendungen für den Aufbau eines Versorgungsanspruchs für Alter und Invalidität belastet“.

    In der Zeitschrift für Beamtenrecht 1998, Seite 115, hat Prof. Zezschwitz festgestellt, daß die wirkungsgleiche Übernahme der Kürzungen bei den Renten zu einer Kürzung bei den Beamten in Höhe von 15 % geführt hat. Die Beamten also schlechter gestellt sind als Rentner.
    Der Vorwegabzug ist im Laufe der Jahre nicht nur in Vergessenheit geraten, auch wurden bei den jährlichen Anpassungen der Beamtenbesoldung und -versorgung sogar oft Abstriche mit der falschen Unterstellung gemacht, daß Beamte nichts zu ihrer Altersversorgung beitragen. Inzwischen ist ein Rückstand der Besoldung hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung von bestimmt 15 % entstanden.
    Den Beamten werden also niedrigere Bezüge ausbezahlt, die einbehaltenen Differenzbeträge aber nicht erfaßt. Das heißt, die Differenzbeträge werden auf den Gehaltszetteln nicht ausgewiesen und anschließend wieder abgezogen. Es ist zu sehen, das Ruhegehalt ist kein Geschenk des Dienstherren.

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    Der Beamte erwirbt sich das Recht auf Pension durch Verzicht auf bestimmte Gehaltsteile. ( siehe Grafik ) Die Frage ist, wo ist das Geld des Vorwegabzuges von 50 Jahren geblieben? Hätte die Politik diese Beträge nicht in den Haushalten versickern lassen; hätte sie diese Beträge auf die „hohe Kante„ gelegt, bräuchten die Pensionen nicht aus der Staatskasse bezahlt werden. ( bei 1,6 Millionen Beamten wäre die hohe Kante gut gefüllt und die Finanzierungsprobleme lägen bei Null ) Warum fragt eigentlich niemand die Politik, weswegen die Beträge der 7 %-tigen Gehaltskürzungen von 1951 ( Eckmannvergleich ) nicht beiseite gelegt wurden; weswegen die Beträge der 7 % Gehaltskürzungen durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957, nicht wie gefordert, für die Altersversorgung beiseite gelegt wurden, sondern dieses Geld zweckentfremdet ausgegeben wurde. Dieser Umstand kann aber den Beamten nicht angelastet werden. Vielmehr wird hier die Inkonsequenz der Politik sichtbar.
    Festgestellt werden muß auch, daß die Beamtenschaft die einzige Berufsgruppe ist, die auch während der Pensionszeit Geld zur Alterssicherung abführt. Siehe in der Grafik den Teil von ca. 15 %. Die Pension des Beamten wird vom letzten Brutto berechnet. Aber zu beachten ist, das Bruttogehalt auf dem Gehaltszettel, dies wird zur Berechnung herangezogen, beträgt nur ca. 85 % des dem Beamten zustehenden Bruttogehaltes. Der Vorwegabzug läuft also weiter.
    Und es wurde weiter am Gehalt der Beamten gezwackt. Schon seit Jahren haben die Beamten Gehaltsabstriche hinnehmen müssen. Seit Anfang der 1990 ziger Jahre, wurden den Beamten Gehaltserhöhungen des öffentlichen Dienstes, später, gekürzt oder überhaupt nicht gewährt. Es gab sogenannte Nullrunden.
    Die sogenannte blüm`sche Rentenreform wurde übrigens, die durch die Regierung Schröder sofort nach Regierungsantritt kassiert wurde, für die Beamten umgesetzt. Seit 1998 werden den Beamten alle Gehaltserhöhungen um 0,2 %, schon wieder, zum Rücklagenaufbau gekürzt, die Lebensarbeitszeit wurde erhöht und die maximal zu erreichende Pension von 75 % auf maximal 71,75 %, sowie die maximal zu erreichende Witwenversorgung reduziert.
    Der Beamte zahlt also sehr wohl für seine Altersversorgung.

    Außerdem darf bei der Betrachtung der Gehälter und Pensionen nicht gesagt werden, im Mittel bekommen die Beamten diese oder jene Beträge. Es gibt einen A-Dienst (einfacher Dienst); einen B-Dienst (mittlerer Dienst); einen C-Dienst ( gehobener Dienst, Ing Grad.) und einen D-Dienst (höherer Dienst, Leute mit Dipl.). Diese Laufbahnen sind sehr unterschiedlich in der Höhe der Gehälter und somit auch der Pensionen. Angehörige der D-Laufbahn erhalten erheblich höhere Bezüge als Angehörige der B-Laufbahn. Ein Mittelwert über alle Laufbahnen würde diese Tatsache sehr verzerren. Man kann höchstens einen Mittelwert pro Laufbahn bilden.

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    Nachtrag:

    Unterschied Renten und Pensionen:

    Die Rentenbeiträge vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden direkt an die Rentenversicherung abgeführt. Die Rente selber wird nicht vom Arbeitgeber gezahlt. Sie kommt von selbständigen Versicherungseinrichtungen. Es fehlt die unmittelbare Beziehung zum Arbeitgeber. Rentenzahlungen sind steuerlich kein nachträglicher Arbeitslohn.
    Aber nachträglich zufließendes Arbeitsentgeld sind die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge. Unmittelbar aus dem Dienstverhältnis beruht der Anspruch des Beamten auf die Versorgungsbezüge. Dieser Anspruch wird nicht durch einen außerhalb dieses Dienstverhältnis liegenden Vorgang erworben. Für die Beamtenversorgung gilt das Alimentationsprinzip. Diese Alimentationsverpflichtung des Dienstherren ist verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Hiernach hat der Dienstherr dem Beamten als Gegenleistung für dessen treue Dienste auf Lebenszeit einen angemessenen Unterhalt zu gewähren. Um die vom Beamten zu fordernde gewissenhafte Hingabe und Pflichterfüllung im Dienst frei von Sorge um das wirtschaftliche Wohl zu sichern, wird die Versorgung garantiert. Der Eintritt in den Ruhestand bedeutet für den Beamten keine Beendigung des Beamtenverhältnisses, sondern lediglich die Befreiung von der Dienstpflicht der aktiven Tätigkeit.
    Das Beamtenverhältnis ist also grundsätzlich ein lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis (während der aktiven Zeit und im Ruhestand) zwischen dem Beamten und dem Dienstherren.
    Außerdem hat die Scholzkommission für eine schlanke Verwaltung 2001 festgestellt, Beamte sind auf ihre Lebenszeit gerechnet, billiger als Angestellte. Schon 1996 kam der Bundesrechnungshof zu der gleichen Feststellung.
    Die Behauptung, die Pensionen sind im arithmetischen Mittel höher als die Renten ist auf den ersten Blick zutreffend. Der zweite Blick zeigt aber, daß folgender Umstand Berücksichtigt werden muß: In der Wirtschaft wird die Rente der wenigen Akademiker und Fachhochschulabsolventen genau so in das arithmetische Mittel eingerechnet wie die Renten der Vielzahl an Facharbeitern und ungelernten Arbeitskräften. Im öffentlichen Dienst, im Bereich der Beamten, gibt es keine ungelernten Arbeitskräfte. Die überwiegende Zahl der Mitarbeiter verfügt hier über einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluß. Das Gehaltsniveau ist also im Mittel höher als in der Wirtschaft. Somit fällt auch das arithmetische Mittel höher bei den Pensionen und den Renten niedriger aus.

    Zusammenfassung:
    Nov. 1951 nach Eckmannvergleich, Besoldung um 7% tiefer angesetzt.
    1957 Bundesbesoldungsgesetz, Besoldung um 7% gekürzt.
    1998 Versorgungsreformgesetz, jährliche Gehaltserhöhungen ab 1999 um 0,2% gekürzt.
    2001 Versorgungsänderungsgesetz, führt zu einer Kürzung der Versorgung auf 71,75% der Bezüge.
    1990-iger Jahre: Gehaltserhöhungen des öffentl. Dienstes später, gekürzt oder gar nicht an Beamte weitergegeben.

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    Über den Punkt, Beamte zahlen für ihre Pension nichts ein, sondern bekommen diese aus dem Steuertopf, habe ich meine Meinung kundgetan.
    Zu dem Punkt „ Einkünfte der Beamten „ kann ich folgendes sagen.
    Im Jahre 1965 bin ich in den mittleren fernmeldetechnischen Dienst der DBP übernommen worden. In die sogenannte Werkmeisterlaufbahn. Wenn man alte Gehaltstabellen der Industriewerkmeister mit Gehaltstabellen der mittleren technischen Beamten vergleicht, sieht man die Unterschiede zu Ungunsten der Beamten. Man sollte Vergleichbar mit Werkmeistern aus der Industrie sein, hieß es. Aber in finanzieller Hinsicht war der mittlere Dienst, wie der Ge-haltstabellenvergleich zeigt, schlechter gestellt als die Werkmeister der Industrie. Das Gehalt war sehr schmal gehalten. Auf die Frage warum das Gehalt so schmal ist, kam folgende Antwort: „ Das Geld welches der Beamte erhält, reicht zum Leben. Kommt der Beamte unverschuldet in finanzielle Nöte, ist die vornehmste Pflicht des Dienstherren die Fürsorgepflicht. Dann wird dem Beamten geholfen“. Zu Zeiten der DBP hat das gestimmt. Aber heute ist diese Fürsorgepflicht wohl nicht mehr existent. Nach dem wir Kinder hatten, wurde es noch enger. Mein Gehalt mußte für vier Köpfe reichen. In den 60 ziger, 70 ziger und 80 ziger Jahren wurde man mitleidig belächelt ein Beamter zu sein. Der Ausdruck Hungerleider fiel bei jeder Gelegenheit. Dank der finanziellen Unterstützung durch Schwiegereltern und meiner Mutter, waren wir von dem Hungerleiderdasein etwas entfernt. Immobilienerwerb oder Sparguthaben anlegen war überhaupt nicht drin.
    Seit einigen Jahren bin ich im Ruhestand. Auch während der Pensionszeit geht es mehr schlecht als recht. Die Leute die heute die Neiddebatte wegen der Pensionen entfachen, sind wahrscheinlich die Gleichen, die vorher mit dem Begriff Hungerleider hantiert haben. Die heutige Miesere mit den Pensionen, die die Staatskasse belasten, ist doch durch die Inkonsequenz der Politiker entstanden. Statt die Gelder des Vorwegabzuges auszuweisen und zweck-gebunden für die zu erwartenden Pensionen anzusparen, wurden sie für alles andere ausgegeben. Sie wurden also zweckentfremdet. Und heute wird gejammert und die Beamten sind mal wieder an allem selbst schuld. Typisch Politiker.
    Die DBP hatte ihre Leute: Tarifpersonal, Beamte und Pensionäre, aus der Postkasse gezahlt. Sie haben die Staatsfinanzen also nicht belastet. Im Gegenteil hat die Bundespost regelmäßig 6 2/3 % ihrer Einnahmen an den Finanzminister überwiesen. Die Rücklagen des Vorwegabzuges waren, meines Wissens, gebildet. Nach der Zerschlagung der DBP wurde deren Vermögen aufgeteilt, ohne Rücksicht wofür dieses Geld bestimmt war.
    Die Pensionen kommen heute aus dem Bundespensionsfond.” . . . (diese Aussage ist besonders dreist)

    1. In der Tat war der Beamtenstand in den Fünfzigern und Sechzigern einkommensmäßig gegenüber den Arbeitern und Angestellten einer prosperierenden Nachkriegswirtschaft deutlich schlechter gestellt. Sie mussten sich sogar eine gewisse Häme gefallen lassen, als sie sich für den öffentlichen Dienst entschieden.
      Spätestens mit der sozialliberalen Koalition wendete sich das Blatt. Anfang der Siebziger gestand man dem Beamtenbund, vertreten durch den Vorsitzenden Krause, eine stetige Verbesserung ihrer finanziellen Situation zu. Als Beamte wollte man endlich “im Mittelfeld mitschwimmen”. Errungenschaften wie z. B. das Weihnachtsgeld fanden als 13.-ten Monatsbezug Eingang in die Besoldung, obwohl dies in der Privatwirtschaft nicht für alle Arbeitnehmer zutraf und außerdem an besondere Zusatzbedingungen geknüpft war. Mitte der Neunziger fror man die Sonderzahlung “Weihnachtsgeld” auf dem absoluten Stand ein und – bis auf geringe Ausnahme – später wurde sie in die Besoldung wieder eingebaut, und zwar in die 12-monatlichen Bezüge. Im Gegensatz zu Rentnern bezogen und beziehen die Pensionsempfänger versteckt weiterhin ihr Weihnachtsgeld.
      Mittlerweile haben sich unzählige mittelbare und unmittelbare geldwerte Privilegien bzw. Zuschläge angehäuft, die die Einkommenssituation von Beamten deutlich aus dem “Mittelfeld” hervorstechen lassen.
      Unter Berücksichtigung der Pensionsbezüge müsste ein Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft brutto das Doppelte(!) verdienen, um unter Einbezug seiner Rente mit einem Beamten finanziell gleichzuziehen. Dies unter den jeweiligen Bedingungen einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation und betrieblichen Verantwortung.
      Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Torsten Ermel beschreibt in seinem Buch “Beamte – Was die Adligen von heute wirklich verdienen” diesen faktenbasierten Vergleich zu Nicht-Beamten.
      Einen Ausweg aus dieser – bewusst intransparent gehaltenen – Situation bietet hinsichtlich der Altersversorgung die Erwerbstätigenversicherung nach dem bewährten österreichischen Vorbild. Die Umsetzung auf unsere deutschen Verhältnisse, wäre ohne einschneidenden Systemwechsel möglich. Angesichts erdrückender Argumente für eine solche, alle Berufsstände umfassende Rentenreform zieht sich die Politik (insbesondere SPD und CDU/CSU)auf das Schein-Gegenargument “historisch gewachsener” Pensionsansprüche zurück, um damit ihren politischen UNWILLEN zu kaschieren. Damit bleibt die Spaltung der Gesellschaft unüberbrückbar.

  7. Sehr gut beschrieben, Danke

    auf Facebook gibt es mittlerweile Seiten ohne Ende, die sich mit dem Rententhema beschäftigen. Z.B. “Die Rente muss zum Leben reichen – Altersarmut geht gar nicht”
    Unter den Mitgliedern sind auch viele Beamte (auch viele, die Finanzmarktprodukte anpreisen, als DIE Lösung), die teils mit einer unglaublichen Arroganz antworten und das Beamtentum verteidigen, etwa mit Sprüchen, hätte ja jeder Beamter werden können, das werden eben nur Personen, die fleißiger und schlauer sind, bei dir hat’s wohl nicht gereicht, Augen auf bei der Berufswahl und so weiter. Und dann wird aufgezählt was Beamte alles für Nachteile haben – nicht streiken dürfen, dem Dienstherrn untergeordnet versetzt werden zu können, die Gehälter sind in der Wirtschaft besser, für nicht Beamte gibt es ja Betriebsrenten, und es wurde ja schon sooo viel bei den Beamten gekürzt, etc. Und besonders auffällig ist, dass die beitragsfremden Leistungen meist als Märchen abgetan werden und selbst Quellenangaben dazu von der DRV werden ignoriert, bezw. schließlich profitieren doch auch alle gesetzl. Versicherten davon und die Bundeszuschüsse sind ja schon über die 100 Mrd. Euro – man soll doch die Vergangenheit ruhen lassen, so man denn auf die Ursachen und fehlende transparenten Bilanzen der DRV hinweist, die sämtliche Ausgaben genau auflisten. Und das eben nur Personen über die Rente bestimmen, die gar nicht betroffen sind, die Gesetze ausfertigen, wovon die meisten Abgeordneten gar keinen Schimmer haben.
    Deutschland wurde absichtlich auch zugunsten Adenauers und seinen Beamten aus der Zeit von vor 1945 im Ständestaat des 19. Jahrhundert belassen. Das ist der ursächliche Strickfehler, der in unserer Gesellschaft immer mehr Unfrieden stiftet.

    Schließlich begründet doch sogar das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG Und verweist hier in den Abs. 86/87 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872.

    Dass eine gesetzl. Rentenversicherung, in die alle Einkommen einzuzahlen haben (allen voran Abgeordnete des BuTa und Landtagen), gerechter und akzeptierter ist und damit eine völlig andere Rentenpolitik zur Folge hat (sicher nicht zum Nachteil der Beamten) – erst dann kann man auch von Generationengerechtigkeit sprechen.

  8. Sie schreiben selbst „Mit welchem Ergebnis? Bei optimistischer Betrachtungsweise mag sich eine gewisse Sensibilisierung für die Thematik bei einem überschaubaren Teil der Zuschauer eingestellt haben. Dies aber weit entfernt von einem kollektiven Aufschrei der um Milliarden betrogenen Rentenempfänger und Beitragszahler.“
    Ich kann Ihnen auch sagen, warum das so ist wie es ist und warum sich daran auch nichts ändern wird. Die 21 Millionen Rentner (überwiegend Arbeiter und Angestellte) haben keine „Lobbyisten“ die ihre Interessen nachhaltig und erfolgreich gegenüber den politisch Verantwortlichen vertreten und durchsetzen könnten. Selbst die Gewerkschaften haben diesbezüglich auch vollkommen versagt. Die Crux besteht auch darin, dass den heutigen Beitragszahlern die Problematik unseres Rentensystems nicht bewusst ist. Das ist auch nicht verwunderlich, da unser Rentensystem sehr komplex und für den Laien auch nur sehr schwer verständlich ist. Wenn die Beitragszahler zum Rentenempfänger geworden sind wird, dämmert ihnen, dass sie sich mit ihren Rentenansprüchen in vielen Fällen in der Nähe der Altersarmutsgrenze wieder finden. Um unser Rentensystem so zu reformieren, dass die Rentner im Alter von ihrer Rente ein auskömmliches Leben führen können, müssten von der Gesellschaft, den Parteien und den verantwortlichen Politikern erst weitreichende „Grundsatzbeschlüsse“ gefasst werden, bevor dann noch die einzelnen Detailfragen zu klären wären. Ins besonders müsste zunächst dafür gesorgt werden, dass die „beitragsfremden Leistungen“ nicht mehr dem Rentensystem auferlegt werden, sondern aus Steuermittel zu finanzieren sind. Vermutlich wird es sich auch nicht vermeiden lassen unser Rentensystem von einem „beitragsorientierten System“ zu einem „Solidarsystem“ umzugestalten. Bei einem Solidarsystem müssten aber alle Bürger einbezogen und ihren adäquaten Beitrag leisten. Mit anderen Worten, es müsste eine gesellschaftliche Umverteilung der Lasten stattfinden. Dies werden aber all diejenigen, die im Moment nicht der GRV als Mitglied angehören mit allen Mitteln vermeiden wollen. Da sie auch die politische Macht hierzu innehaben, sehe ich keine realistischen Chancen für eine erfolgreiche „Neugestaltung“ unserer Alterssicherungssysteme.
    Die Gewerkschaften haben gezeigt, dass man mit Streikmassnahmen bei Tariflichen Auseinandersetzungen sehr erfolgreich sein kann. Wäre das für die Rentner auch ein probates Mittel? Ich fürchte eher nein. Wogegen und mit welchen Mitteln sollten die Rentner streiken?
    Also bleibt alles beim Alten und die Rentner der GRV müssen froh sein, wenn sie mit unzureichenden Renten leben müssen. Es ist doch sehr interessant festzustellen, dass die Bezüge der Abgeordneten im Deutschen Bundestag ab Juli um sechs Prozent steigen werden mit der Begründung, dass Neuberechnung der Diätensätze auf Grundlage der durchschnittlichen Nominallohnentwicklung in Deutschland in 2023 erfolgte. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum lt. Statistischem Bundesamt um 4,9 %. Demzufolge ergab sich ein Reallohnplus von 0,1 % in Bezug auf das Jahr 2023. Den Rentnern wird jedoch eine Nominalrentenerhöhung zum 1. Juli 2024 von nur 4,57 % zugebilligt. Der Kommentar der Bundesregierung hierzu: „Gute Nachrichten für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland: Die Renten steigen zum 1. Juli in den alten und neuen Bundesländern um 4,57 Prozent. Die diesjährige Rentenanpassung liegt dabei deutlich über der Inflationsrate: Die Bundesregierung rechnet laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent.“ Die Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten wird mit einem Reallohnplus von 0,1 % begründet; der Rentenanpassung der Rentner zum 1. Juli wird aber für den gleichen Sachverhalt die zu erwartende Inflationsrate von nur noch 2,8 % für das Jahr 2024 gegenüber gestellt. Da wurden wieder einmal Äpfel mit Birnen verglichen und die Rentner wie üblich für „dumm verkauft“.

    1. Danke für die ergänzenden Fakten, die den Rahmen der Sendung bei weitem gesprengt hätten. Eine – leider zu zerspitterte Lobby – für die Rentenempfänger existiert schon. Beispielsweise Sozialverbände, kirchliche Organisationen und sogar die Linkspartei sowie bestimmte(ohnmächtige) Arbeitsgemeinschaften der SPD sind zu nennen. Das sogenannte “Netzwerk gerechte Rente” aus DGB und weiteren 5 Sozialverbänden konnte außer warmer Luft sonst nichts bewegen. Alles in allem nicht mehr als ein Offenbarungseid in Form eines Totalversagens gegenüber der Politik.
      21 Millionen Rentenempfänger sollten die Möglickeit der Wahrung eigener Interessen – und die zukünftiger Rentner – mit dem Wahlkreuz an der richtigen Stelle konsequent nutzen. Ein Wahrhaft mächtiges Instrument, mächtiger als jeder Streik. “Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!” (Erich Kästner)

    2. Im Parteiprogramm der SPD steht im Kapitel 3.7 unter “Sicher und aktiv im Alter ” (….) Wir wollen die Rentenversicherung langfristig in eine Erwerbstätigen-versicherung umwandeln. (…) Bei den Grünen steht es ähnlich in deren Programm! Papier ist geduldig, Papiertiger auch. Hauptsache die Parteiseele ist beruhigt.

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